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raffaela1012
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Berufung einlegen

Beitrag von raffaela1012 »

Leute, hat das schon wer von euch gemacht?

Ich habe heute von einem sehr unerwarteten Nicht Genügend auf ein PS erfahren. Nach Infos der Prof waren meine Leistungen auf während des Sem Nicht Genügend bzw. zwischen Genügend und Nicht Genügend. Dies hat sie mir jedoch NIE mitgeteilt. Auch nach meinem Referat hatte ich nicht diesen Eindruck. Andere durften bzw. mussten ihr Referat wiederholen, weil es nicht gut genug war.. leider gab es Probleme mit der Abgabe der Arbeit, die ich am 14.3. zur Post gebracht habe.. am 28.3. lag sie retourniert in meinem Postfach. Da ich dort nicht sehr oft bin, hab ich es nicht vorher gesehen. Am 29.3. habe ich die Arbeit sofort an die Uni gebracht.. und habe die Prof per Mail informiert. Ich habe mir die Sendung von der Post bereits bestätigen lassen.
Die Prof hat die 5 bereits eingetragen und meine Arbeit offenbar nicht mal mehr angesehen. Sie schrieb eben auf meine Mail zurück, dass meine Leistung während des Sem eben so war und ich quasi Pech gehabt habe. Ich verlier dadurch unerwartet meine Beihilfen und steh nun ziemlich kopflos da. Die Prof hat auf eine weitere Email von mir auch nicht entgegenkommend reagiert sondern eben so als ob ich selbst schuld bin, wenn ich nicht mitbekommen habe, wie meine Leistungen waren und dann schreibt sie in ihrer Mail: weil ich in der letzten (!!) Stunde gesagt habe, woraus sich die Note zusammensetzt und wie das PS positiv absolviert wird. Im univie steht: AKTIVE TEILNAHME, Referatsevaluation und 10-s. PS Arbeit.. ich habe nach meinem Referat keine Rückmeldung oder Note erhalten.. ich habe normalerweise ausschließlich sehr gute bis gute Noten und nun muss ich deswegen um meine Existenz bangen, weil damit wirklich nicht zu rechnen war..

Habt ihr Tipps, Ideen? Hab auch schon an die ÖH geschrieben.. ach sche****
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WeiRdKaktuS
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Re: Berufung einlegen

Beitrag von WeiRdKaktuS »

Raffi, zu dem Thema hab ich was auf der Studentpoint-Seite gefunden.
So wie ich das sehe, kann die Note nicht mehr geändert, sondern höchstens fuer nichtig erklärt werden aus den Gruenden, die unten stehen :( :
Anfechtungen

Eine negativ beurteilte Prüfung kann angefochten werden, wenn die Prüfungsdurchführung einen schweren Mangel aufweist. Die inhaltliche Beurteilung einer Prüfung kann nicht angefochten werden, da diese im Ermessen des/der PrüferIn liegt.

Weist eine negative beurteilte Prüfung einen schweren Mangel auf, können Sie einen Antrag an die Studienpräses stellen, die diese Prüfung aufheben kann. Den Antrag müssen Sie schriftlich, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, einbringen. Der schwere Mangel muss glaubhaft gemacht werden, ein Beweis ist nicht notwendig.

Schwere Mängel sind z.B.:

* die Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften (z.B. Einzelprüfung statt Prüfungssenat)
* Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die zu einem anderen Ergebnis geführt hätten (zu kurze Prüfungszeit, Lärm, Störung des Prüfungsablaufes, etc.)
* kein vorliegendes Prüfungsprotokoll
* sachfremde Erwägungen, die in die Beurteilung einfließen

Wird der Anfechtung stattgegeben, wird die negativ beurteilte Prüfung mittels einem Bescheid aufgehoben. Sie gilt dann weder als positv absolviert, noch als Antritt. Sie werden in den Status vor der Prüfung gesetzt; so als wären Sie zu der Prüfung nicht angetreten.

Den Antrag der Anfechtung richten Sie an das Büro der Studienpräses.
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!"
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gedankenreich
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Re: Berufung einlegen

Beitrag von gedankenreich »

omg!
wer war das denn? is ja ne horrorgeschichte!
vll is das aber bei PS anders, weil man hier ja keine prüfung ablegt?
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rookie
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Re: Berufung einlegen

Beitrag von rookie »

ich würde auf jeden Fall noch einmal versuchen persönlich mit ihr zu sprechen (wenn sie in Wien ist - oder ist es eine Gastprofessorin?)

unbedingt in die Sprechstunde gehen und erklären, was da passiert ist, Postbestätigung mitnehmen und natürlich extreme Zerknirschtheit und Verzweiflung zeigen...

und sie bitten, GEMEINSAM eine Lösung für Dein RIESENGROßES Problem zu finden, weil Du vor dem absoluten Abgrund stehst blablabla

sollte es nichts bringen, kannst Du dann immer noch die schweren Geschütze auffahren
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emu
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Re: Berufung einlegen

Beitrag von emu »

Das Prüfungsrecht ist leider eindeutig, ein Rechtsanspruch auf eine positive Note besteht selbst dann nicht, wenn die Benotung für willkürlich erklärt wird. In jedem Fall hast du aber sechs Monate das Recht auf Prüfungseinsicht; es müssen dir alle für die Benotung herangezogenen Unterlagen und das Prüfungsprotokoll gezeigt werden, auch Kopien sind möglich. Ich würde das auf jeden Fall nützen.

Die Studienvertretung bittet in solchen Fällen um ein Mail mit der Erklärung des Sachverhalts an stv.germanistik@univie.ac.at – einerseits können manchmal Lösungen gefunden werden, andererseits sind solche unangenehmen Geschichten natürlich auch eine Entscheidungsgrundlage für die Lehrplanung der nächsten Semester.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
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raffaela1012
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Re: Berufung einlegen

Beitrag von raffaela1012 »

Emu, aber wenn ich belegen kann, dass es auf reiner Willkür basiert, kann die Note doch aufgehoben werden vom Studienpräses oder? Es kann, muss aber nicht. Hab ich dich richtig verstanden.

Zur Beruhigung aller ;) : es handelt sich hierbei nicht um die Germanistik, sondern um die Romanistik. Alle Romanistik-Studis können mir gerne eine PN schreiben, falls sie nicht eh schon wissen, um wen es sich genau handelt! Vor dieser Prof kann man nur warnen! (Und das sagen alle.. es haben nämlich bis auf zwei Ausnahmen alle nur 3er oder 4er auf dieses PS bekommen!).

Die Prof kommt mir nicht mehr entgegen, sieht es als richtig an und es is ihr wurscht, dass das nun ein (!!!) Jahr Stillstand in meinem Zweitfach und mit meinen Beihilfe bedeutet. Und dass es nicht in meiner Macht lag, sondern in der der Post.. dafür darf ich halt geradestehen. Ab nächster Woche werde ich die untersch PS besuchen, um noch einen Platz zu bekommen, damit es nur ein halbes Jahr Stillstand bedeutet. Hier bin ich halt wieder auf das Entgegenkommen der Profs angewiesen, aber ich denke, das klappt schon. Ich kenn sonst eh keine so unmenschliche Prof an der Romanistik..

Danke für eure Tipps..
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emu
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Re: Berufung einlegen

Beitrag von emu »

raffaela1012 hat geschrieben:Emu, aber wenn ich belegen kann, dass es auf reiner Willkür basiert, kann die Note doch aufgehoben werden vom Studienpräses oder? Es kann, muss aber nicht. Hab ich dich richtig verstanden.
Wenn Willkür nachgewiesen wird, muss die Note aufgehoben werden, das einzige Kann ist gewissermaßen die freie Beweiswürdigung. Leider ist damit für dich trotzdem nichts gewonnen. Der erste Prüfungsantritt (von vier) hat zwar dann offiziell nie stattgefunden, aber eine positive Note bekommst du trotzdem nicht. Anspruch auf einen Platz in einer anderen Lehrveranstaltung oder auf Schadenersatz hast du ebensowenig. Oder, wie ich geschrieben habe:
emu hat geschrieben:Das Prüfungsrecht ist leider eindeutig, ein Rechtsanspruch auf eine positive Note besteht selbst dann nicht, wenn die Benotung für willkürlich erklärt wird.
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raffaela1012
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Re: Berufung einlegen

Beitrag von raffaela1012 »

emu hat geschrieben:
raffaela1012 hat geschrieben:Emu, aber wenn ich belegen kann, dass es auf reiner Willkür basiert, kann die Note doch aufgehoben werden vom Studienpräses oder? Es kann, muss aber nicht. Hab ich dich richtig verstanden.
Wenn Willkür nachgewiesen wird, muss die Note aufgehoben werden, das einzige Kann ist gewissermaßen die freie Beweiswürdigung. Leider ist damit für dich trotzdem nichts gewonnen. Der erste Prüfungsantritt (von vier) hat zwar dann offiziell nie stattgefunden, aber eine positive Note bekommst du trotzdem nicht. Anspruch auf einen Platz in einer anderen Lehrveranstaltung oder auf Schadenersatz hast du ebensowenig. Oder, wie ich geschrieben habe:
emu hat geschrieben:Das Prüfungsrecht ist leider eindeutig, ein Rechtsanspruch auf eine positive Note besteht selbst dann nicht, wenn die Benotung für willkürlich erklärt wird.
Danke! Hab mir heute eh gedacht, dass ich dadurch ja keine positive Note bekommen werde. Also gehupft wie ghatsch.. toll! Dann werd ich nochmals in ihre Sprechstunde gehn und an die Studienvertretung der Romanistik schreiben, falls sowas öfter vorkommen sollte.. und dann werd ich probieren noch in ein PS hineinzukommen.. das wäre sonst wirklich eine Katastrophe!
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