NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Prozedere Genehmigung der Wahlfächer
Prozedere Genehmigung der Wahlfächer
In meinem Zweitfach gibt es ein Formular zur Genehmigung der Wahlfächer. Erst dann kann man die Wahlfächer zur Anerkennung einreichen. Ist das auch so für das UF Deutsch?
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- Referent der SSS DP
- Beiträge: 1105
- Registriert: Mo 17.Sep 2012, 19:34
- Wohnort: 1010 Wien :o)
- Kontaktdaten:
Re: Prozedere Genehmigung der Wahlfächer
Nö. Als FWF kann man machen, was man will.
Sind´s LVen der Uni Wien, meldet man sie am Besten gleich zur A 333 an. Dann stehen sie gleich richtig.
Sind´s andere LVen, muss man sie über das auf der SPL-HP unter "Anerkennungen" zu findende Formular eben anerkennen lassen. Text über und unter dem Formular gut lesen und entsprechend handeln.
Der Code für´s Freie Wahlfach ist I 2000.
Sind´s LVen der Uni Wien, meldet man sie am Besten gleich zur A 333 an. Dann stehen sie gleich richtig.
Sind´s andere LVen, muss man sie über das auf der SPL-HP unter "Anerkennungen" zu findende Formular eben anerkennen lassen. Text über und unter dem Formular gut lesen und entsprechend handeln.
Der Code für´s Freie Wahlfach ist I 2000.