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Auf Reicherts Hp steht, dass man für mündl. Prüfungen ein provisorisches Zeugnis mitnehmen soll, auf dem man u.a. auch den Studienplan-Code angeben soll.
Um was handelt es sich dabei?
Für VO Ältere dt. Literatur zB
nach altem Studienplan:
I 121 für den ersten Studienabschnitt
I 212 für den zweiten Studienabschnitt
nach neuem Studienplan:
I 1241 für den ersten Studienabschnitt
I 2140 für den zweiten Studienabschnitt
Diese Angaben sind übrigens immer wichtig; also zumindest die Unterscheidung alter/neuer Studienplan, 1. oder 2. Abschnitt! Sonst sind nämlich die I-Codes/Studienplancodes uU im Sammelzeugnis falsch und es gibt (vermeidbare) Rennerei zwischen Institut und Prüfungsreferat!