hab eine frage: kann ich mich schon für kurse im 2. abschnitt einschreiben, auch wenn mir noch eine note fehlt im system fehlt und ich daher meinen 1. abschnitt erst im märz einreichen kann?
danke im voraus für eure antworten!
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Allgemeine Zulassungsfristen
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1.abschnitt
Re: 1.abschnitt
Nö! Da überschätzt Du das Anmeldesystem!Emilia Ragems hat geschrieben:Ich glaub, dass das Anmeldesystem das checken wird...

Wenn Du Deinen Abschnitt einreichst, lass Dir auf jeden Fall mal eine Bestätigung ausstellen, dass Du den 1. Abschnitt eingereicht hast; das sollte bei den Profs reichen, die überprüfen sollten, ob Du gerechtfertigt ein Seminar besuchst.m. hat geschrieben:hab eine frage: kann ich mich schon für kurse im 2. abschnitt einschreiben, auch wenn mir noch eine note fehlt im system fehlt und ich daher meinen 1. abschnitt erst im märz einreichen kann?
Ansonsten kannst Du Dich für alles anmelden!
Als Berechtigungsnachweis für den Besuch eines Seminars gilt notfalls auch das (positive) Zeugnis des dazugehörigen PS.
Allerdings solltest Du Dir mit dem Einreichen (und der Bestätigung) nicht all zu viel Zeit lassen, weil manche Lehrende unbedingt das Diplomzeugnis vom 1. Abschnitt sehen wollen (und die Bestätigung oder auch das PS-Zeugnis allenfalls als vorläufige Übergangslösung ansehen).