hai ke hat geschrieben:kann man sich ein PS aus dem (Pflicht-)Wahlfächer- Bereich eigentlich auch als "normales" PS für den ersten Abschnitt anrechnen lassen & umgekehrt?
Wenn es im Vorlesungsverzeichnis eindeutig nur als Wahlfach I 2900 geführt wird, ist offiziell zur Anerkennung als Pflicht-PS die Unterschrift und damit das Einverständnis des SPL notwendig.
Dagegen kann man sich ein Pflicht-PS sehr wohl als Wahlfach oder auch Freies Wahlfach ohne irgendwelches Zutun anrechnen lassen.
Geschickt ist allerdings der Hinweis an den Prof, es eben bitte als I 2000 oder I 2900 anzurechnen, um sich allfällige Laufereien wegen Änderung des I-Codes im Sammelzeugnis zu ersparen.