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Studienwechsel nach 6. Semester

Verfasst: Sa 12.Feb 2011, 9:36
von Patricija
Da ich mich etwas sorge, poste ich es nun hier, wo ich bisher immer so gute Antworten bekommen habe.
Mein Freund plant einen Studienwechsel von Powi (bac) auf Dt. Philologie (bac) und Int. Entwickl. (bac).
Er muss für beide neue Studien eine neue Studienberechtigungsprüfung ablegen.

1. Gilt das als Wechsel?

2. Wenn ja, würde es ja bedeuten, dass Familienbeihilfe und Studienbeihilfe für die Zeit aus dem Vorstudium im neuen nicht gezahlt werden (=6 Semester, also ohnehin das gesamte Studium).
Und wenn es kein Wechsel ist, kann man dann weiter beziehen und erbringt einfach den nächsten Leistungsnachweis (oder ist das hinfällig, weil auch Mindestzeit + 1 Toleranzsemester gilt?)? Kann man durch die neue Studienberechtigungsprüfung vll allg. einen neuen Antrag stellen?

3. Würden die Semester, weil es ein Wechsel von Bachelor zu Bachelor ist, weitergezählt werden, sodass dann auch Studiengebühr fällig wird?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.

Re: Studienwechsel nach 6. Semester

Verfasst: Mo 14.Feb 2011, 17:34
von gloom
Das ist eine interessante Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann. Ich würde deinem Freund empfehlen, er solle sich am Besten bei der Inskriptionsstelle informieren gehen bzw. wenn er schon dort ist (Inskription von Germanistik), allenfalls nachfragen. Weiters ist Thomas Adis der Studienreferent der Germanistik auch ein heißer Tipp für Auskünfte.

Re: Studienwechsel nach 6. Semester

Verfasst: Mo 14.Feb 2011, 18:08
von sleepyhead
Patricija hat geschrieben:Da ich mich etwas sorge, poste ich es nun hier, wo ich bisher immer so gute Antworten bekommen habe.
Mein Freund plant einen Studienwechsel von Powi (bac) auf Dt. Philologie (bac) und Int. Entwickl. (bac).
Er muss für beide neue Studien eine neue Studienberechtigungsprüfung ablegen.

1. Gilt das als Wechsel?

2. Wenn ja, würde es ja bedeuten, dass Familienbeihilfe und Studienbeihilfe für die Zeit aus dem Vorstudium im neuen nicht gezahlt werden (=6 Semester, also ohnehin das gesamte Studium).
Und wenn es kein Wechsel ist, kann man dann weiter beziehen und erbringt einfach den nächsten Leistungsnachweis (oder ist das hinfällig, weil auch Mindestzeit + 1 Toleranzsemester gilt?)? Kann man durch die neue Studienberechtigungsprüfung vll allg. einen neuen Antrag stellen?

3. Würden die Semester, weil es ein Wechsel von Bachelor zu Bachelor ist, weitergezählt werden, sodass dann auch Studiengebühr fällig wird?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.
interessante frage indeed ...
http://www.stipendium.at/stbh/studienfo ... dig/#c1243

als studienwechsel wird das wohl schon gelten. ich denke mal _wie_ er zu dem studium kommt, also mit berechtigungsprfg, matura oder sonst was is relativ egal. anderes studienfach = studienwechsel

ad 2: wenn das so ist wie ich geschrieben hab, bedeutet das auch, dass die familienbeihilfe bis zum 6. semester des neuen studiums flach faellt (auch zu beachten die regelungen wenn man 2 studien parallel betreibt)

ad 3: http://www.vsstoe.at/service/soziales/s ... ehren-neu/ weiter unten gibts auch etwas zum thema mehrfachstudien und studienwechsel. scheint wohl so, dass er dann zahlen muss weil es wie du gesagt hast ein wechsel von bachelor zu bachelor ist (und die studien alle mit der kennzahl 033 beginnen, wie das dort erklaert wird).

trotz allem, auf jeden fall nachfragen und beraten lassen!

Re: Studienwechsel nach 6. Semester

Verfasst: Mo 14.Feb 2011, 19:37
von Patricija
danke für eure hilfe!