Studienwechsel nach 6. Semester
Verfasst: Sa 12.Feb 2011, 9:36
Da ich mich etwas sorge, poste ich es nun hier, wo ich bisher immer so gute Antworten bekommen habe.
Mein Freund plant einen Studienwechsel von Powi (bac) auf Dt. Philologie (bac) und Int. Entwickl. (bac).
Er muss für beide neue Studien eine neue Studienberechtigungsprüfung ablegen.
1. Gilt das als Wechsel?
2. Wenn ja, würde es ja bedeuten, dass Familienbeihilfe und Studienbeihilfe für die Zeit aus dem Vorstudium im neuen nicht gezahlt werden (=6 Semester, also ohnehin das gesamte Studium).
Und wenn es kein Wechsel ist, kann man dann weiter beziehen und erbringt einfach den nächsten Leistungsnachweis (oder ist das hinfällig, weil auch Mindestzeit + 1 Toleranzsemester gilt?)? Kann man durch die neue Studienberechtigungsprüfung vll allg. einen neuen Antrag stellen?
3. Würden die Semester, weil es ein Wechsel von Bachelor zu Bachelor ist, weitergezählt werden, sodass dann auch Studiengebühr fällig wird?
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.
Mein Freund plant einen Studienwechsel von Powi (bac) auf Dt. Philologie (bac) und Int. Entwickl. (bac).
Er muss für beide neue Studien eine neue Studienberechtigungsprüfung ablegen.
1. Gilt das als Wechsel?
2. Wenn ja, würde es ja bedeuten, dass Familienbeihilfe und Studienbeihilfe für die Zeit aus dem Vorstudium im neuen nicht gezahlt werden (=6 Semester, also ohnehin das gesamte Studium).
Und wenn es kein Wechsel ist, kann man dann weiter beziehen und erbringt einfach den nächsten Leistungsnachweis (oder ist das hinfällig, weil auch Mindestzeit + 1 Toleranzsemester gilt?)? Kann man durch die neue Studienberechtigungsprüfung vll allg. einen neuen Antrag stellen?
3. Würden die Semester, weil es ein Wechsel von Bachelor zu Bachelor ist, weitergezählt werden, sodass dann auch Studiengebühr fällig wird?
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.