also, folgende (wahrscheinlich stupide) fragen:
1
ich bin jetzt im 5.semester und mach engl./PP: muss ich jetzt für jedes fach "extra" den 1.abschnitt einreichen, dh zur angl./phil/isa gehen? oder muss ich nur bei meinem erstfach einreichen und das gilt dann automatisch für mein nebenfach und pädagogik..?
und wenn ich überall einzeln hingehn müsste - wo wäre das dann? weiß da eigentlich nur über die angl. halbwegs bescheid..
2
wie lange ist jetzt heuer die frist für das einreichen des 1. abschnitts wenn man die fambhf und die studbhf nicht verlieren will? 31. jänner?
haben die zwei beihilfen verschiedene fristen?
3
geht man beim einreichen von den prüfungsterminen oder dem erhalt der note aus?
beispiel: ich mache am 31.jänner eine prüfung: wenn ich nun schon am 31.jänner den abschnitt einreichen muss und alle noten da sein müssen, dann wird sich das nicht ausgehen wenn ich da erst die prüfung habe. wenn aber das prüfungsdatum zählt (was ich eh nicht glaube, cool wärs aber!), dann würde es ja gehn.. stimmt das?
lg,
m.
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Das Studienjahr
einreichen 1.abschnitt
Re: einreichen 1.abschnitt
Die ISA-Unterlagen gibt man zu einem der beiden Lehrfächer dazu (was die allerdings beinhalten, weiß ich nicht). Die muss man allerdings unabhängig voneinander einreichen. Bei der Deutschen Philologie bei Frau Schmid (Stiege IX, 2. Stock rechts, 1. Tür rechts).bla hat geschrieben:1
ich bin jetzt im 5.semester und mach engl./PP: muss ich jetzt für jedes fach "extra" den 1.abschnitt einreichen, dh zur angl./phil/isa gehen? oder muss ich nur bei meinem erstfach einreichen und das gilt dann automatisch für mein nebenfach und pädagogik..?
und wenn ich überall einzeln hingehn müsste - wo wäre das dann? weiß da eigentlich nur über die angl. halbwegs bescheid..
Welche Fristen die Beihilfen haben, weiß ich leider auch nicht, aber das Semester geht inkl. Nachfrist bis zum 30. April.bla hat geschrieben:2
wie lange ist jetzt heuer die frist für das einreichen des 1. abschnitts wenn man die fambhf und die studbhf nicht verlieren will? 31. jänner?
haben die zwei beihilfen verschiedene fristen?
Dem Prüfungstermin!bla hat geschrieben:3
geht man beim einreichen von den prüfungsterminen oder dem erhalt der note aus?

Also was das Einreichen bei der Studienbeihilfe betrifft, wurde mir der 28. Februar genannt. (Es kann aber sehr wahrscheinlich sein dass die Familienbeihilfe andere Fristen hat.)
Das fertige Diplomprüfungszeugnis muss am 28.2. in der Stipendienstelle sein. Wenn es sich mit den Noten und Einreichen und so nicht ausgeht (das Einreichen kann 2-8Wochen dauern), dann musst du ihnen die Einreichbestätigung schicken und um eine Fristverlängerung bitten. Das geht nur wenn es nicht dein eigenes Verschulden ist. Also du musst schreiben, dass du eingereicht hast, dass du aber keinen Einfluss auf die Zeit hast bis das Diplomprüfungszeugnis fertig ist.
So wurde mir das letztens von meiner Sachbearbeiterin erklärt!
Das fertige Diplomprüfungszeugnis muss am 28.2. in der Stipendienstelle sein. Wenn es sich mit den Noten und Einreichen und so nicht ausgeht (das Einreichen kann 2-8Wochen dauern), dann musst du ihnen die Einreichbestätigung schicken und um eine Fristverlängerung bitten. Das geht nur wenn es nicht dein eigenes Verschulden ist. Also du musst schreiben, dass du eingereicht hast, dass du aber keinen Einfluss auf die Zeit hast bis das Diplomprüfungszeugnis fertig ist.
So wurde mir das letztens von meiner Sachbearbeiterin erklärt!