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einreichen 1.abschnitt

Verfasst: So 14.Jan 2007, 22:03
von bla
also, folgende (wahrscheinlich stupide) fragen:

1
ich bin jetzt im 5.semester und mach engl./PP: muss ich jetzt für jedes fach "extra" den 1.abschnitt einreichen, dh zur angl./phil/isa gehen? oder muss ich nur bei meinem erstfach einreichen und das gilt dann automatisch für mein nebenfach und pädagogik..?
und wenn ich überall einzeln hingehn müsste - wo wäre das dann? weiß da eigentlich nur über die angl. halbwegs bescheid..

2
wie lange ist jetzt heuer die frist für das einreichen des 1. abschnitts wenn man die fambhf und die studbhf nicht verlieren will? 31. jänner?
haben die zwei beihilfen verschiedene fristen?

3
geht man beim einreichen von den prüfungsterminen oder dem erhalt der note aus?
beispiel: ich mache am 31.jänner eine prüfung: wenn ich nun schon am 31.jänner den abschnitt einreichen muss und alle noten da sein müssen, dann wird sich das nicht ausgehen wenn ich da erst die prüfung habe. wenn aber das prüfungsdatum zählt (was ich eh nicht glaube, cool wärs aber!), dann würde es ja gehn.. stimmt das?

lg,

m.

Re: einreichen 1.abschnitt

Verfasst: Mo 15.Jan 2007, 8:55
von In-sei-da
bla hat geschrieben:1
ich bin jetzt im 5.semester und mach engl./PP: muss ich jetzt für jedes fach "extra" den 1.abschnitt einreichen, dh zur angl./phil/isa gehen? oder muss ich nur bei meinem erstfach einreichen und das gilt dann automatisch für mein nebenfach und pädagogik..?
und wenn ich überall einzeln hingehn müsste - wo wäre das dann? weiß da eigentlich nur über die angl. halbwegs bescheid..
Die ISA-Unterlagen gibt man zu einem der beiden Lehrfächer dazu (was die allerdings beinhalten, weiß ich nicht). Die muss man allerdings unabhängig voneinander einreichen. Bei der Deutschen Philologie bei Frau Schmid (Stiege IX, 2. Stock rechts, 1. Tür rechts).

bla hat geschrieben:2
wie lange ist jetzt heuer die frist für das einreichen des 1. abschnitts wenn man die fambhf und die studbhf nicht verlieren will? 31. jänner?
haben die zwei beihilfen verschiedene fristen?
Welche Fristen die Beihilfen haben, weiß ich leider auch nicht, aber das Semester geht inkl. Nachfrist bis zum 30. April.

bla hat geschrieben:3
geht man beim einreichen von den prüfungsterminen oder dem erhalt der note aus?
Dem Prüfungstermin! :wink: Bei abzugebenden Arbeiten, dem Datum, dass der Prof. als Prüfungsdatum festlegt.

Verfasst: Mo 15.Jan 2007, 12:32
von Birgitly
Also was das Einreichen bei der Studienbeihilfe betrifft, wurde mir der 28. Februar genannt. (Es kann aber sehr wahrscheinlich sein dass die Familienbeihilfe andere Fristen hat.)
Das fertige Diplomprüfungszeugnis muss am 28.2. in der Stipendienstelle sein. Wenn es sich mit den Noten und Einreichen und so nicht ausgeht (das Einreichen kann 2-8Wochen dauern), dann musst du ihnen die Einreichbestätigung schicken und um eine Fristverlängerung bitten. Das geht nur wenn es nicht dein eigenes Verschulden ist. Also du musst schreiben, dass du eingereicht hast, dass du aber keinen Einfluss auf die Zeit hast bis das Diplomprüfungszeugnis fertig ist.
So wurde mir das letztens von meiner Sachbearbeiterin erklärt!

Verfasst: Mo 15.Jan 2007, 15:18
von bla
Dankesehr vielmals für die schnellen und hilfreichen antworten!

lg,

m. :D