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Prüfungsantritte

Beitrag von Fragezeichen »

Hallo, ich habe ein paar Fragen zu Prüfungsantritten:

1.) Man hat ja eigentlich 4 Versuche bei Prüfungen. Angenommen man tritt aber beim 4. und letzten Termin einer Prüfung zum ersten Mal an. Was passiert wenn man dann negativ ist und es keine weiteren Prüfungstermine mehr gibt? Wird man vom Studium gesperrt, obwohl man nur einen Versuch versiebt hat??? :shock: Oder darf man einfach im nächsten Semester wieder bei einer Prüfung antreten, wenn sie dieselbe Vorlesung einfach ein Semester später stattfindet? Und darf ich meine 3 verbleibenden Versuche auch bei einer anderen Vorlesung, die aber demselben Studienplanpunkt entspricht wie die negative Prüfung verwenden?

2.) Was mache ich wenn ich den vierten Termin/bzw. meinen ersten Antritt in PP bei Entwicklungspsychologie 1 (WS 13/14) nicht schaffe und fest steht, dass aufgrund der Umstellung auf das Bachelorsystem im Lehramt diese VO nicht mehr angeboten wird. Es ist ja anzunehmen, dass dieser Studienplanpunkt hoffentlich mit irgendeiner anderen VO angerechnet werden kann, oder? Sollte ich darauf hoffen, dass es einen Ersatz für diesen Studienplanpunkt geben wird oder sollte es lieber noch beim 4. Termin versuchen, um Verzögerungen im Studium zu vermeiden? :(

3.) Ich bin dieses Semester in Germanistik in 4 Übungen hineingekommen. Ich bin erst im 2. Semester und teilweise sehr mit den Übungen überfordert, neben Pädagogik und PP. Darf man Übungen, wenn man sie nicht schafft, wiederholen? Und wenn wie oft darf ich sie wiederholen? In einer meiner Übungen gibt es einen Schlusstest, wenn man den nicht besteht darf man laut Prof. eine mündliche Prüfung machen. Aber wenn ich beides nicht bestehe darf ich dann im nächsten Semester einfach die Übung neu machen???
Oink
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Re: Prüfungsantritte

Beitrag von Oink »

1.)
Nehmen wir mal ein "einfaches Beispiel" her:
VO Germ. Sprachwissenschaft
4. Prüfungstermin = 1. Antritt - man fällt durch

Gibt keine Prüfungstermine mehr zu der VO Germ. Sprachwiss. von Prof. Dr. X aus dem Vorsemester.

Dann kann man die VO Sprachwiss. bei Dr. Y nochmal besuchen (oder es auch lassen) und bei dessen 2. Prüfungstermin (nachdem man sich zB hier mal erkundigt hat, was beim 1. Termin so gefragt wurde), zum 2. Mal antreten.


2.)
Es sollte ein Äquivalent geschaffen werden. Das Diplomlehramtstudium hat als momentan bekannten Endtermin den 30.4.2020 - bis dahin muss man alle LVen oder halt deren Äquivalente im Diplomlehramtsstudium noch absolvieren können.

3.)
Auch dort gibt´s mehrere Antritte. Negative LVen muss man wiederholen. Da die Notengebung von pi LVen (EUen, UEen, PSe,...) auf mehreren Einzelleistungen beruhen muss, kann man die nicht einfach mit einer Prüfung wiederholen (wie bei VOen), sondern muss noch mal ein ganzes Semester investieren.

Ich würde ja mal raten, eine Übersicht für das UF Deutsch zu erstellen und einen "eigenen Fahrplan" zu erstellen:
19 LVen sind´s im 1. Abschnitt.
Schauen, wieviel davon VOen sind und wieviel pi LVen. Äquivalente natürlich beachten (im Studienplan steht zB UE Einführung in die germ. Sprachwissenschaft, aber man macht nun eine VO Germ. Sprachwiss. dafür).
In wieviel Semestern will ich fertig sein? 5 (als Annahme).
19:5 = 3,8 LVen/Semester
Okay, 0,8 LVen gibt es nicht. Macht man halt 4 Sem. x4 LVen und 1 Sem. x3 LVen
Durchmischt da pi LVen mit VOen zu möglichst gleichen Teilen und ist gut unterwegs. Da braucht man dann auch beim Punkte setzen nicht so wahnsinnig viel splitten.
Auf die Voraussetzungsketten muss man natürlich auch achten. ;)
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