1.) Man hat ja eigentlich 4 Versuche bei Prüfungen. Angenommen man tritt aber beim 4. und letzten Termin einer Prüfung zum ersten Mal an. Was passiert wenn man dann negativ ist und es keine weiteren Prüfungstermine mehr gibt? Wird man vom Studium gesperrt, obwohl man nur einen Versuch versiebt hat???

2.) Was mache ich wenn ich den vierten Termin/bzw. meinen ersten Antritt in PP bei Entwicklungspsychologie 1 (WS 13/14) nicht schaffe und fest steht, dass aufgrund der Umstellung auf das Bachelorsystem im Lehramt diese VO nicht mehr angeboten wird. Es ist ja anzunehmen, dass dieser Studienplanpunkt hoffentlich mit irgendeiner anderen VO angerechnet werden kann, oder? Sollte ich darauf hoffen, dass es einen Ersatz für diesen Studienplanpunkt geben wird oder sollte es lieber noch beim 4. Termin versuchen, um Verzögerungen im Studium zu vermeiden?

3.) Ich bin dieses Semester in Germanistik in 4 Übungen hineingekommen. Ich bin erst im 2. Semester und teilweise sehr mit den Übungen überfordert, neben Pädagogik und PP. Darf man Übungen, wenn man sie nicht schafft, wiederholen? Und wenn wie oft darf ich sie wiederholen? In einer meiner Übungen gibt es einen Schlusstest, wenn man den nicht besteht darf man laut Prof. eine mündliche Prüfung machen. Aber wenn ich beides nicht bestehe darf ich dann im nächsten Semester einfach die Übung neu machen???