NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
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Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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freie wahlfächer
freie wahlfächer
also, erst einmal vielen, vielen dank an alle informanten dieses forums! ihr habt ein bisserl licht ins dunkel einer studienanfängerin gebracht!
ich hab mir schon einen studenplan und auch 2 alternativpläne zusammengestellt: -UE Technik d. wissenschaftl. Arbeitens
-UE Einführung in die germ. Sprw.
-UE Textanalyse
-UE Textproduktion
-UE Rhetorik
(-UE Literatur und Medien)
-VO Ältere dt. Lit.: Streifzüge durch die arthurische
Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
-VO Neuere dt. Lit.:Roman und Romantheorie
-KO Sprachgeschichte
1.Frage: Sind 6 Übungen zu viel für eine ein bisschen lernfaule Nur-Germanistikstudentin oder reichen fünf Übungen, auch hinsichtlich der notwendigen Leistungen für die Studienbeihilfe?
2.Frage: Wie der Titel bereits sagt: Ich kenn mich überhaupt nicht aus was ich da bezüglich der freien Wahlfächer tun soll!! Was ist das? Kann man das essen ? Wie viele muss ich da wählen und woraus? Vlt. sind diese Fragen ja hier schon mal beantwortet worden, dann tuts mir leid, aber ich hab nichts derartiges gefunden ![/u]
ich hab mir schon einen studenplan und auch 2 alternativpläne zusammengestellt: -UE Technik d. wissenschaftl. Arbeitens
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1.Frage: Sind 6 Übungen zu viel für eine ein bisschen lernfaule Nur-Germanistikstudentin oder reichen fünf Übungen, auch hinsichtlich der notwendigen Leistungen für die Studienbeihilfe?
2.Frage: Wie der Titel bereits sagt: Ich kenn mich überhaupt nicht aus was ich da bezüglich der freien Wahlfächer tun soll!! Was ist das? Kann man das essen ? Wie viele muss ich da wählen und woraus? Vlt. sind diese Fragen ja hier schon mal beantwortet worden, dann tuts mir leid, aber ich hab nichts derartiges gefunden ![/u]
- cosmogonos
- ferculus schweinus
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- Registriert: Sa 12.Feb 2005, 16:30
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na dann beantwort ich dir nur die 1. Frage hier
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Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
-VO Neuere dt. Lit.:Roman und Romantheorie
-KO Sprachgeschichte
Wenig hast du dir damit nicht vorgenommen, besonders KO Sprachgeschichte ist ein ordentlicher Batzen, der auch wirklich zu beherrschen ist, denn immerhin eine der Studiumsgrundlagen. Wenn du also wirklich lernfaul bist, würd ich event. etwas zurückstecken - gerade Textproduktion kann auch aufwändig sein, Einführung in die Sprachwissenschaft kann dich vielleicht etwas mit der Phonetik fordern...
Für die Familienbeihilfe musst du glaub ich nach zwei Semestern 12 Stunden nachweisen können, da bin ich mir aber nicht sicher, da ich keine beziehe - also bitte nicht auf die Aussage verweisen, wenn dem nicht so sein sollte
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Wenig hast du dir damit nicht vorgenommen, besonders KO Sprachgeschichte ist ein ordentlicher Batzen, der auch wirklich zu beherrschen ist, denn immerhin eine der Studiumsgrundlagen. Wenn du also wirklich lernfaul bist, würd ich event. etwas zurückstecken - gerade Textproduktion kann auch aufwändig sein, Einführung in die Sprachwissenschaft kann dich vielleicht etwas mit der Phonetik fordern...
Für die Familienbeihilfe musst du glaub ich nach zwei Semestern 12 Stunden nachweisen können, da bin ich mir aber nicht sicher, da ich keine beziehe - also bitte nicht auf die Aussage verweisen, wenn dem nicht so sein sollte
- Frau Mag. phil. in spe
- Dr. Germ.
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- cosmogonos
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"Am Studienanfang muss man nur die Inskription nachweisen; am Ende des ersten Studienjahres muss man einen Leistungsnachweis (Prüfungen über 8 Wochenstunden oder Teildiplomprüfung; Frei- oder Ergänzungsfächer werden nicht miteinberechnet) erbringen. Dieser muss dann jedes Jahr gemeinsam mit einer Inskriptionsbestätigung beim Finanzamt vorgelegt werden. Stichtag hierfür ist der 31.Oktober."
also doch nur 8 sst pro jahr! meine mama, die kleine betrügerin! auch eine art sein kind zu motivieren!
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- cosmogonos
- ferculus schweinus
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Die Familienbeihilfe gibt´s ja nu auch nicht unbegrenzt, sondern maximal (beim Dipl.stud.) für 4 Semester + Toleranzsemester für´n 1. Studienabschnitt und selbiges gilt, wenn mich nicht alles trügt, auch für´n zweiten. Dh maximal 5 Jahre Familienbeihilfe!fred hat geschrieben:aber nicht nachlassen deswegen und nur vier sws machen !!