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Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Kinderbeihilfe - Was schaffen um sie zu behalten?
- perfect.ending
- Germling
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Kinderbeihilfe - Was schaffen um sie zu behalten?
Ich hab grad ur Panik bekommen.
Ich hatte einige private Probleme und konnte noch nicht so viel machen
Bin jetzt im 2. Semester,
hab im ersten nur eine Übung abgeschlossen und jetzt belege ich 4 (ich weiß sehr wenig, aber hat Hintergründe..).
Wenn ich dann am Schluss alle schaffe, sind das 5 Übungen in 2 Semester = 10 Stunden.
Ich habe gehört, dass man 8 Stunden braucht um die Kinderbeihilfe weiterhin zu bekommen?
BITTE SAGT MIR DASS DAS WAHR IST O_O
Ich hatte einige private Probleme und konnte noch nicht so viel machen
Bin jetzt im 2. Semester,
hab im ersten nur eine Übung abgeschlossen und jetzt belege ich 4 (ich weiß sehr wenig, aber hat Hintergründe..).
Wenn ich dann am Schluss alle schaffe, sind das 5 Übungen in 2 Semester = 10 Stunden.
Ich habe gehört, dass man 8 Stunden braucht um die Kinderbeihilfe weiterhin zu bekommen?
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- emu
- Lakritzesser
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Für die Familienbeihilfe sind tatsächlich am Ende des ersten Studienjahres (bzw. am Ende des 3. Semesters beim Einstieg im Sommersemester) acht (bzw. zwölf) Semesterstunden vorzuweisen. Die acht Stunden verstehen sich also nicht pro Semester, sondern für das erste Studienjahr insgesamt. Im schlimmsten Fall kannst du auch noch einfachere Vorlesungsprüfungen auch von anderen Instituten (als freie Wahlfächer) machen.
- perfect.ending
- Germling
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- traumgekroent
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ganz genau, du hast also in germ 5 semester zeit für den ersten abschnitt. brauchst du länger, verlierst du deine kinderbeihilfe kannst sie aber nach beenden des ersten abschnitts wieder zurückbekommen.
falls du genauere fragen hast, besorg dir einfach die sozialbroschüre der öh, da steht alles genau drinnen, oder meld dich beim öh uni wien sozialreferat, die beraten dich auch gerne...
falls du genauere fragen hast, besorg dir einfach die sozialbroschüre der öh, da steht alles genau drinnen, oder meld dich beim öh uni wien sozialreferat, die beraten dich auch gerne...
Habe mich vergangene Woche beim Finanzamt informiert und dort wurde mir die Auskunft gegeben, dass nach dem ersten Studienjahr acht Semesterwochenstunden vorzuweisen sind. Die acht Semesterwochenstunden beziehen sich aber auf das Semester, also pro Semester sind mind. acht Wochenstunden zu machen. So ist also ende Oktober ein Leistungsnachweis mit insgesamt 16 Wochenstundenvorzulegen.
LG,
Mouette
LG,
Mouette
nein, die acht sws beziehen sich tatsächlich auf das ganze jahr.. wenn man im sose mit dem studieren anfängt, muss man nach 1 1/2 jahren (also drei semestern) 12 sws nachweisen.Mouette hat geschrieben:Die acht Semesterwochenstunden beziehen sich aber auf das Semester, also pro Semester sind mind. acht Wochenstunden zu machen.
siehe: http://www.help.gv.at/Content.Node/16/Seite.160801.html
- emu
- Lakritzesser
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Vergleiche auch die entsprechende Rechtsgrundlage:
»Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird.« (§2 Familienlastenausgleichsgesetz)
»Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird.« (§2 Familienlastenausgleichsgesetz)
Danke für eure Beiträge! Super!!!
Ist eigentlich allerhand... da ruf ich extra an beim Finanzamt, lasse mehrere Warteschleifen samt übler Begleitmusik über mich ergehen und was ist der Dank dafür? Eine falsche Auskunft.
Also vielen Dank nochmal euch beiden.. jetzt kann ich beruhigt schlafen gehen
In diesem Sinne, eine gute Nacht..
Mouette
Ist eigentlich allerhand... da ruf ich extra an beim Finanzamt, lasse mehrere Warteschleifen samt übler Begleitmusik über mich ergehen und was ist der Dank dafür? Eine falsche Auskunft.
Also vielen Dank nochmal euch beiden.. jetzt kann ich beruhigt schlafen gehen
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Mouette
- Frau Mag. phil. in spe
- Dr. Germ.
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- emu
- Lakritzesser
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Wir haben zwar eine Aufforderung des Finanzamts bekommen, es schadet aber nach telefonischer Auskunft bei meiner Stelle nicht, die entsprechenden Nachweise unaufgefordert zu schicken. Sie wollen übrigens auch diverse Studienbuchblätter und Fortsetzungsbestätigungen.
Es ist zwar im Einzelfall unangenehm, Krankenversicherungsschutz und Familienbeihilfe können jedoch in den meisten Fällen auch rückwirkend beantragt werden. Zumindest in Krankenhäuser müssen Patienten auch ohne Versicherungsschutz behandelt werden, die Rechnung kann man nachträglich bei der Krankenversicherung einreichen.
Es ist zwar im Einzelfall unangenehm, Krankenversicherungsschutz und Familienbeihilfe können jedoch in den meisten Fällen auch rückwirkend beantragt werden. Zumindest in Krankenhäuser müssen Patienten auch ohne Versicherungsschutz behandelt werden, die Rechnung kann man nachträglich bei der Krankenversicherung einreichen.
ja, so einen brief hab ich auch bekommen! also unter studienerfolgsnachweis verstehe ich ein sammelzeugnis, unter studienbestätigung diese zettel, wo mehrere abschnitte zum abschneiden drauf sind und das studienBUCHblatt ist einfach das studienblatt, oder?Mnemosyne hat geschrieben:Also ich habe einen Brief vom Fonanzamt bekommen. Die wollen einen studeinerfolgsnachweis, Studienbestätigung und Studienbuchblatt
Unwissenheit ist eine Situation, die den Menschen ebenso hermetisch abschließt wie ein Gefängnis.
Simone de Beauvoir
Simone de Beauvoir