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Ändert sich im Plan etwas?KO Sprachgeschichte nun VO

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Mnemosyne
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Ändert sich im Plan etwas?KO Sprachgeschichte nun VO

Beitrag von Mnemosyne »

Hi,

da Sprachgeschichte nun eine VO ist habe ich folgende Frage.
Laut Studienplan gibt es nun 5 KO. Damals warens 6 (Wow, ich kann rechnen) und drei davon, Sprachgeschichte war Pflicht im 1. Abschnitt musste man im 1. Abschnitt machen (Freie Wahl) und den Rest im 2. Abschnitt.

Wie läuft das nun ab?!
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emu
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Beitrag von emu »

Die Studienplanänderung ist etwas schlampig formuliert, aber es ist durchaus erkennbar, was gemeint war: Es besteht eine Universalsukzession zwischen KO Sprachgeschichte und VO Sprachgeschichte. Weiterhin muss Sprachgeschichte im ersten Abschnitt belegt werden. Für die Literatur-Konversatorien ändert sich nichts.
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Mnemosyne
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Beitrag von Mnemosyne »

Bedeutet das also: Im 1. Abschnitt muss man VO Sprachgeschichte und zwei beliebige KO absolvieren?! Den Rest dann im 2. Abschnitt (ausser man zieht vor)?
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emu
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Beitrag von emu »

Ja.

(Die Rechtsgrundlage im Lehramtsstudienplan zu benennen ist allerdings schwierig. Dort ist die Zugehörigkeit der Sprachgeschichte zum ersten Studienabschnitt nicht explizit festgelegt, sondern nur implizit durch die Beschränkung der Konversatorien im zweiten Abschnitt auf Literatur. Das hätte man mit der Änderung eigentlich gleich reparieren können.)
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Beitrag von Mnemosyne »

Ich frage sicherheitshalber, damit ich nicht blöd dastehe beim Einreichen des 1. Abschnitts. Weil wenn es noch so ist wie im letzten Semester, dann ist es kein Problem. Hätte sein können, dass man jetzt drei KO machen und drei VO, wenn du verstehst was ich meine.

Danke für die Info!
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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Im alleräußersten Notfall helfen die an anderer Stelle als ästhetisches Problem diskutierten I-Codes weiter. :wink: Solche, die mit einer 1 beginnen, sind im 1. Studienabschnitt zu absolvieren (natürlich nicht alle, sondern fein nach Studienplan), diejenigen, die mit einer 2 beginnen im 2. Studienabschnitt.

Solche die je nach dem mit einer 1 oder 2 beginnen können, kann man dann eben im 1. oder 2. Studienabschnitt absolvieren.

Und da sich die Code-Nummer vom vormaligen KO Sprachgeschichte zur jetzigen VO Sprachgeschichte mit I 1251 nicht geändert hat, muss diese LV im 1. Studienabschnitt absolviert werden. :wink:

Steht recht gut beschrieben auf der SPL-HP: http://spl.univie.ac.at/index.php?id=2487

Im Prinzip hat sich gar nichts geändert bzw. ändern sollen. Es sollte nur eine LV umbenannt werden und vom Typ her angepasst werden (denn anscheinend war das KO Sprachgeschichte schon die längste Zeit mehr Frontalunterricht denn Konversatorium). Dass daraus eine so große Unsicherheit für Studierende entstehen könnte, war sicher nicht geplant und auch leider nicht vorhersehbar. Wenn das so wäre, wäre es sicher anders gelaufen. :wink:
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emu
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Beitrag von emu »

[Edit:] Ich bitte alle, die einfach nur studieren und nicht verwirrt werden wollen, an dieser Stelle mit dem Lesen aufzuhören.

Wie es gemeint ist, ist durch jahrelange Praxis und Zusammenhang klar. Tatsächlich steht allerdings im Lehramtsstudienplan im Gegensatz zum Diplomstudienplan nicht, dass Sprachgeschichte im ersten Abschnitt zu belegen ist. Man muss es aus dem Vermerk »KO Konversatorien zur Literaturgeschichte 6 SSt.« für den zweiten Abschnitt herausorakeln.

Dafür ist der Studienplan aus anderen Gründen gut geschrieben, vor allem, was die klaren Regeln zum Vorziehen betrifft. Und außerdem, wer liest denn schon Studienpläne? Vielleicht 10% der Studierenden und bei den Lehrenden wohl auch nicht wesentlich mehr.
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