NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
4 prüfungstermine bei prüfungsimmanenten LVs
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
- Wohnort: Am Puls der Zeit
- Kontaktdaten:
Wie gesagt, auf die Einsicht der Studienprogrammleitung zu spekulieren, kann an unserem Institut durchaus vertreten werden, in Anbetracht der Situation an anderen Instituten ist mir unklar, wieso der Legist bei der Neuabfassung nicht expliziter darauf eingegangen ist.
Mich ärgert die unübersichtliche Rechtslage in diesem Fall übrigens nicht nur, weil ich ein unverbesserlicher Mahner für Rechtsstaatlichkeit bin, sondern weil wir das Problem auch in »meiner« Lehrveranstaltung haben und ich entsprechende Anfragen ungünstigerweise nicht beantworten kann.
Mich ärgert die unübersichtliche Rechtslage in diesem Fall übrigens nicht nur, weil ich ein unverbesserlicher Mahner für Rechtsstaatlichkeit bin, sondern weil wir das Problem auch in »meiner« Lehrveranstaltung haben und ich entsprechende Anfragen ungünstigerweise nicht beantworten kann.
UE bei negativer Note wiederholen?
also, ich hab da mal ne Frage! und zwar geht es um eine Übung. Ich hab die nämlich negativ abgeschlossen, und weil es mal hier irgendwo geheissen hat, dass man selbst bei einer Übung 3 Prüfungsantritte hat, hab ich das mal der Professorin geschrieben. Als Antwort kam:
"Liebe Frau ...,
der von Ihnen angesprochene §14(1) ist für prüfimm. LV wie folgt zu
interpretieren: Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung besteht aus
mehreren Teilprüfungen. Diese Art von LV gilt insgesamt als Prüfung (dh.
die Prüfung "dauert" ein ganzes Semester). Wenn die Gesamtnote auf eine
prüfimm. LV negativ ist, darf die gesamte LV im nächsten Semester (wieder ein Semester lang) wiederholt werden.
Es tut mir leid, Ihnen nichts Besseres mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
..."
also stimmt das doch nicht mit den 3 Prüfungsterminen und muss die Übung das GANZE Semester nochmal machen...
"Liebe Frau ...,
der von Ihnen angesprochene §14(1) ist für prüfimm. LV wie folgt zu
interpretieren: Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung besteht aus
mehreren Teilprüfungen. Diese Art von LV gilt insgesamt als Prüfung (dh.
die Prüfung "dauert" ein ganzes Semester). Wenn die Gesamtnote auf eine
prüfimm. LV negativ ist, darf die gesamte LV im nächsten Semester (wieder ein Semester lang) wiederholt werden.
Es tut mir leid, Ihnen nichts Besseres mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
..."
also stimmt das doch nicht mit den 3 Prüfungsterminen und muss die Übung das GANZE Semester nochmal machen...
- Frau Mag. phil. in spe
- Dr. Germ.
- Beiträge: 2790
- Registriert: Do 27.Jan 2005, 23:19
wenn du eh schon gemerkt hast, dass es das thema bereits gibt, frag ich mich, warum du deine anfrage nicht auch gleich dort dazugeschrieben hast?! -> *verschoben*
das passt jedenfalls schon so! bei prüfungsimmanenten LVs muss der ganze kurs wiederholt werden, nicht nur die eine (teil)prüfung am semesterende.
das passt jedenfalls schon so! bei prüfungsimmanenten LVs muss der ganze kurs wiederholt werden, nicht nur die eine (teil)prüfung am semesterende.
kommt von einer Germanistikprofessorin, die schon einige Jahre hier an der Uni unterrichtet. Ich möchte keine Namen nennen, ist auch glaub ich irrelevant.
Ich glaube aber, dass jeder Professor das anders interpretiert. Hatte eine Übung beim reutner, und der hat gesagt, jene, die beim Schlusstest negativ waren, können die Prüfung nochmal machen im Februar. VORAUSGESETZT sie haben die Zwischenprüfung positiv absolviert. Sonst nochmal das ganze Semester machen! :/
Ich glaube aber, dass jeder Professor das anders interpretiert. Hatte eine Übung beim reutner, und der hat gesagt, jene, die beim Schlusstest negativ waren, können die Prüfung nochmal machen im Februar. VORAUSGESETZT sie haben die Zwischenprüfung positiv absolviert. Sonst nochmal das ganze Semester machen! :/
- Frau Mag. phil. in spe
- Dr. Germ.
- Beiträge: 2790
- Registriert: Do 27.Jan 2005, 23:19
Offensichtlich wird das von den Lehrenden sehr individuell gehandhabt.
Wie eh weiter oben schon erzählt, ein Prof hat klipp und klar erklärt, es gibt nur einen einzigen Prüfungstermin, mit der gleichen Begründung wie die in der Mail, die santsche bekommen hat.
Bei einem/r anderen Vortragenden war es hingegen eine Selbstverständlichkeit, dass alle, die eine negative Prüfung hatten, gleich zu Beginn der Ferien zu einem zweiten Prüfungstermin geladen wurden.
Beide Lehrveranstaltungen waren Übungen.
Wie eh weiter oben schon erzählt, ein Prof hat klipp und klar erklärt, es gibt nur einen einzigen Prüfungstermin, mit der gleichen Begründung wie die in der Mail, die santsche bekommen hat.
Bei einem/r anderen Vortragenden war es hingegen eine Selbstverständlichkeit, dass alle, die eine negative Prüfung hatten, gleich zu Beginn der Ferien zu einem zweiten Prüfungstermin geladen wurden.
Beide Lehrveranstaltungen waren Übungen.
-
- Germling
- Beiträge: 83
- Registriert: Mi 26.Sep 2007, 12:01
Re: UE bei negativer Note wiederholen?
santsche hat geschrieben:Wenn die Gesamtnote auf eine
prüfimm. LV negativ ist, darf die gesamte LV im nächsten Semester (wieder ein Semester lang) wiederholt werden.
Bedeutet das, dass ich eine Übung, die ich negativ abgeschlossen habe, sofort im darauffolgenden Semester nochmal machen muss?!?
Was ist, wenn ich keinen Platz bekommen würde?
- Frau Mag. phil. in spe
- Dr. Germ.
- Beiträge: 2790
- Registriert: Do 27.Jan 2005, 23:19
-
- Germling
- Beiträge: 83
- Registriert: Mi 26.Sep 2007, 12:01