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erster studienabschnitt fertig

Rund um das LehrerIn-Werden
Satinka
Germling
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Beitrag von Satinka »

bitte hilfe!

ich bin grundsätzlich mim 1. abschnitt fertig, ich muss noch 2 ps-arbeiten schreiben (mach ich bis ende februar). die noten dafür krieg ich logischerweise erst im märz- plan war das ich ersten abschnitt ende märz/anfang april einreiche. kann ich jetzt schon lvs aus dem 2. abschnitt machen? wird da kontrolliert? hilfeeeeeeeeeee
fred
Ehemalige
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Beitrag von fred »

also. von den fachspezifischen lehramtsseminaren kann man ja nur 2 stunen vorziehen. ich möchte gerne 6 machen, weil ich heut so schön ´überall reingekommen bin.
schaut da wer? kontrolliert da wer?

vielleicht weiß ja jemand was, der schon mehr als erlaubt vorgezogen hat. oder inseida vielleicht?
oder: wen kann ich fragen. ich mein, dass mir die sage: "nein, ist nicht erlaubt" ist klar. aber vielleicht gehen da theorie und praxis auseinander.
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Siegfried
Mag. Germ.
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Beitrag von Siegfried »

Kontrolliert hat bei meinen bisher absolvierten LV nie wer (waren schon 4 Stück), aber ob's dann bei der Note Probleme gibt, k.A.
fred
Ehemalige
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Registriert: Sa 24.Jun 2006, 12:58

Beitrag von fred »

also machts du das auch? mehr als erlaubt?
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

fred hat geschrieben:ich mein, dass mir die sage: "nein, ist nicht erlaubt" ist klar.
Was fragste mich dann? :roll:

Es ist nicht erlaubt. :wink:
fred
Ehemalige
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Beitrag von fred »

In-sei-da hat geschrieben:
fred hat geschrieben:ich mein, dass mir die sage: "nein, ist nicht erlaubt" ist klar.
Was fragste mich dann? :roll:

Es ist nicht erlaubt. :wink:

ja aber ich meinte doch eh: wenn kann ich NOCH fragen. ich führ halt ein bisschen selbstgespräche mit mir im forum.. :wink:
aber gut, ich seh eh schon dass das dann ganz schön riskant ist. ach blöd.
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Siegfried
Mag. Germ.
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Beitrag von Siegfried »

fred hat geschrieben:also machts du das auch? mehr als erlaubt?
Ich war nie in der Situation, mehr als erlaubt vorziehen zu müssen/zu können.
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emu
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Beitrag von emu »

Ich gehe davon aus, dass solche Lehrveranstaltungen nichtig im Sinne des §74 Universitätsgesetz sind. Bei gröberen Verstößen halte ich, vorbehaltlich des Gebots der Verhältnismäßigkeit, durchaus auch eine nachträgliche Aberkennung des akademischen Grades nach §89 für möglich.

Sondergenehmigungen der SPL entbehren im Allgemeinen der Rechtsgrundlage und dürften ebenfalls gegenstandslos sein.
fred
Ehemalige
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Beitrag von fred »

so emu, danke fürs panikschieben.

ich zuck aus, jetzt bin ich in geschichte nirgens drinnen - wäre wurst gewesen, weils dort eigentlich üblich ist, dass man alles vorzieht. hätt ich halt auch gemacht. bis jetzt.

aber nein, jetzt hab ich ständig irgendwelche horrorphantasien, wo ich als lehrerin (natürlich erfolgreich, reich usw.) gemütlich über den schulparkplatz schlendere, plötzlich drei uniformierte typen auf mich losstürmen und mich gewaltsam festnehmen:

"frau fred, sie sind verhaftet wegen betrugs, wir erkennen ihnen alle akademischen grade ab, sie müssen von nun an als mc donalds verkäuferin arbeiten. für den rest ihres lebens."

mist.
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

fred hat geschrieben:. . ., sie müssen von nun an als mc donalds verkäuferin arbeiten. für den rest ihres lebens.
:shock: Du tust so, als wäre diese Arbeit unehrenhaft oder schlecht. :?

`Ne ordentliche Geldstrafe wirste bekommen oder ins Gefängnis gehen bis ans Ende Deiner Tage wegen schwerstem Betrug. So sieht das aus.

:twisted:

Ach so :smt017 emu erwähnte ja noch was von "Gebots der Verhältnismäßigkeit". Da haste vielleicht Glück und kannst statt Knast wirklich als McDonald-Verkäuferin arbeiten. Hackelst Dich hoch, übernimmst einen Laden, dann mehrere, wirst steinreich und läßt für Dich arbeiten und guckst auf die LehrerInnen runter, die ohne Bescheißen halt eben "nur" Pädagogen geworden sind.
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fred
Ehemalige
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Beitrag von fred »

In-sei-da hat geschrieben:
fred hat geschrieben:. . ., sie müssen von nun an als mc donalds verkäuferin arbeiten. für den rest ihres lebens.
:shock: Du tust so, als wäre diese Arbeit unehrenhaft oder schlecht. :?


nein gar nicht! ich hab eh laaange überlegt, welchen beruf ich hinschreib, und mecci verkäufer hab ich deswegen genommen, weil man das "normalerweise" nicht für den rest seines lebens macht. so. also alles politisch korrekt :-D

ach, ich übertreib, das ist mir klar. aber ich bin halt so ein "ich halte mich an alle regeln" junkie. ich trau mich echt nicht mehr. wurst.
danke trotzdem emu für sagen - jetzt weiß ichs wenigstens.
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M
Dr. Germ.
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Beitrag von M »

Ich hoffe, ich werd dieses Semester mit meinem 1. Abschnitt fertig, allerdings liegt da noch eine Halde von Problemen und Ungewissheiten vor mir:

1. Mir fehlen nur noch ein paar LV, ich zieh aber auch welche in diesem Semester vor - kann mir dann eigentlich am Schluss aussuchen, welche von den VO zB als VO des ersten Abschnitts gelten und welche als Wahlfach? Oder kann ich erst vorziehen, wenn ich mein VO-Pensum des ersten Abschnittes erfüllt habe?

Ich frag weil ich
2. Latein noch nicht habe -_- Theoretisch habe ich zwar am Samstag Prüfung, aber ich kann nicht einmal den einfachsten Satz übersetzen, weshalb ich entweder nicht hingehen werde oder hingehen und negativ sein werde.. Es gibt noch einen Termin am 13. Juni, aber falls ich da krank bin oder es wieder nicht schaffe, hab ich ein großes Problem bezüglich einreichen.


deshalb:
3. Bis wann kann ich eigentlich den ersten Abschnitt einreichen, damit ich im Oktober den zweiten Abschnitt beginnen darf und nicht im Toleranzsemester bin?

und 4. darf Latein ja nicht die letzte Prüfung sein, kann ich mir deshalb eine Prüfung nach dem 13. Juni/nach dem Oktobertermin als VO für den ersten Abschnitt anrechnen lassen und stattdessen eine zuvor absolvierte VO als Wahlfach?

5. darf man ja nur 16 Sst. vorziehen - kann man das ev. und bei Härtefällen (eben Latein nicht geschafft ) ausweiten auf 18 oder 20 Sst.? (jetzt ohne Seminare, weil das darf man ja generell nicht vorziehen).


Ich seh mich schon jahrelang im ersten Abschnitt herumdümpeln :cry:
A way a lone a last a loved a long the / riverrun, past Eve and Adam's, from swerve of shore to bend of bay, brings us by a commodius vicus of recirculation back to Howth Castle and Environs.
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

1. Jein! :? Es gibt LV-Leiter, die prüfen Erst- und Zweitabschnittstudierende verschieden. Und bei denen musst Du vorher Bescheid geben, wofür Du´s haben willst. Und kannst dann nicht hin- und herverschieben, wie Du magst. :roll:

2. Viel Glück. Ich würde es beim 1. Termin versuchen. Der Juni-Termin bleibt Dir dann immer noch für ´ne allfällige Wiederholung. :wink:

3. Sollte mit Ende der Nachfrist noch eben so gehen. Auf jeden Fall mal beim Einreichen eine Bestätigung über erfolgreich erbrachten 1. Studienabschnitt ausstellen lassen. :wink: Damit Du uU bei SE-Leitern auf deren Nachfrage den 1. Abschnitt als erbracht bestätigen kannst.

4. Des könnte ins Auge gehen. Gründe dazu siehe unter 1.!

5. Nein, mehr darf man nicht vorziehen. Aber es wird empfohlen, die FWF nicht nur im 2. Studienabschnitt zu absolvieren. :wink: An die solltest Dich dann eher halten.

Ich sehe Dich locker Latein bestehen, obwohl Du Dir momentan total unsicher bist. :wink: :-D
fred
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Beitrag von fred »

edit.
Zuletzt geändert von fred am Do 13.Mär 2008, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
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M
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Beitrag von M »

Naja, da loben wir mal den Tag vor dem Abend nicht, ich bin wirklich noch grottiger, als ich im Kurs war.. *seufz* Aber vielleicht kann ich mich durch die mündliche rausreißen, dann wär ich ein paar Sorgen los..

Danke auf alle Fälle für die schnelle Antwort! :-)

Reichert prüft unterschiedlich, soviel ich weiß, aber bei dem mach ich meine VO auch fix für den ersten Abschnitt.. Die in Frage kommenden VO sind meines Wissens nach für beide Abschnitte ident geprüft worden (NDL). Muss ich im Fall des Falles nochmal genau nachprüfen..

Merci beaucoup!
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Satinka
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Beitrag von Satinka »

so erstmal- ihr dürft mit mir jubeln, ersten abschnitt ab ich fertig :D

und zweitens nochmal langsam für mich- mein sammelzeugnis schaut nämlich aus wie kraut und rüben (ist es so schwierig- gibt doch eh nur 3 kategorien!?)...


ich füll den prüfungspass für deutsch, pp und isa aus.

ich gehe mit ausgefülltem prüfungspass, letztem studienbuchblatt und (falschem) sammelzeugnis zur jeweiligen stelle und reiche es ein und lasse mir dort "bestätigen", das mein sammelzeugnis ungeordnet ist!?

dann geh ich mit dem bestätigten sammelzeugnis zum prüfungsreferat!?

kann ich mir bei diesen "terminals" jeweils 3x sammelzeugnis und studienbuchblatt ausdrucken bzw. im prüfungsreferat? (wo auch immer das ist...)

nach ein paar wochen sammel ich die drei bestätigungen wieder ein und bringe alle zum prüfungsreferat!? (nur die drei bestätigungen oder wieder studienbuchblatt, sammelzeugnis etc.?)

und irgendwann in einigen wochen halte ich dann wirklich mein diplomprüfungszeugnis in den händen??? wirklich?? so "einfach" ist das *haha*

danke :)
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march
Germling
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Wohnort:

Beitrag von march »

Wenn du den Prüfungspass für Deutsch abgibst, reicht dem Herrn Langer sogar eine Kopie des Studienbuchblattes. Am besten ist, du streichst dort die LV´s für Deutsch gleich mit Leuchtmarker an und gibst ihm das so ab.

In PP braucht die Dame unbedingt ein Original des Studienbuchblattes. Und Achtung - der erste Abschnitt ist jetzt bei Frau Sterrer im NIG einzureichen (nicht mehr wie vorher im Prüfungsreferat).

Ob die bei der ISA das Original brauchen, weiß ich leider nicht mehr, ich würd mir halt auf alle Fälle mal zwei Ausdrucken, wenn das geht.

Wenn du alle drei Bestätigungen hast, gehst du dann wieder zum Prüfungsreferat und dann dauert das nochmal 2-4 Wochen und du darfst dir dein 1. Diplomprüfungszeugnis einrahmen :)

Also ich finds ja schon arg, was das ganze für eine Prozedur ist. V.a. in Zeiten von Internet, könnten die ganzen Stellen schon irgendwie besser miteinander verknüpft sein.
Satinka
Germling
Beiträge: 53
Registriert: Do 14.Dez 2006, 16:59

Beitrag von Satinka »

danke!

und allen 3 stellen müssen mir "bestätigen", das mein sammelzeugnis "verdreht" ist!? und mit dem bestätigten, veränderten sammelzeugnis geh ich dann zum prüfungsreferat die mir das neu ordnen!?

und bitte- zu welchem prüfungsreferat muss ich denn? und wo ist das? (hab ich noch nicht rausgefunden...)

danke!
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Satinka hat geschrieben:und bitte- zu welchem prüfungsreferat muss ich denn?
Zu gar keinem mehr! :-D Das heißt jetzt StudienServiceCenter Philologische Kulturwissenschaften. :wink:

Satinka hat geschrieben:und wo ist das?
Campus. Altes AKH. Übergang von Hof 1 zu Hof 2 (schräg hinter Billa und Alter Ambulanz).

Satinka hat geschrieben:(hab ich noch nicht rausgefunden...)
Schätze mal, da fehlen Dir dann die Öffnungszeiten etc. auch noch? :wink: Kannste ja mal hier nachlesen: http://pref-kultur.univie.ac.at/index.php?id=820
kamapuna
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Beitrag von kamapuna »

booooaaaah, ich sag nur zu diesem thema: mir reichts! endgültig!!

MIR wurde nämlich beim einreichen an der germ (da hatte ich PP und lehramt schon in der hand) gesagt, dass ich PP nicht dazugeben muss, sondern dass dass "eh" alles von selber dann an dieses dings am campus geht. ich müsse jetzt "nur" 5 wochen warten, weil die würden umbauen, dann wär mein zeugnis fertig.

na, was glaubt ihr? bin mittlerweile schon drei mal zu diesem :evil: dings am campus gerannt (die haben ja dochdazu soooo tolle, sinvolle, lange öffnungszeiten!!!)

gestern sagte sie mir, sie braucht diesen wisch vom zweitfach (den hatte ich gestern ja natürlich nicht dabei, siehe obige fehlinformation) - wenn ich den bringe, kriege ich mein zeugnis,

heute morgen bin ich nochmal hingelaufen, mit diesem dings vom zweitfach - na was sagt (eine andere) die dame? - ja, jetzt müssen sie "nur mehr"! zwei wochen warten!!!

:evil: :smt013 :smt093

wenn dieses kapitel beendet ist, muss wirklich gefeiert werden!
you need not smoke your shoes today because it is raining....
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