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perfect.ending
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Beitrag von perfect.ending »

Wir prüfen nach, ob alles erbracht ist.
Wir rechnen den Notenschnitt aus.
Wir erstellen mal ein Vorzeugnis.

wie ist das wenn ich in einem fach eine 5 hatte (weil ich zu spät ausgestiegen bin) und dann das nochmals gemacht habe und eine 1 bekommen hab?

muss ich da in den zettelwisch vom ersten abschnitt nur die positiv absolvierte note eintragen und das bleibt bei 1.0 oder wird der 5er dazugerechnet? (oder "verschwindet" der einfach?)

lg


ps: wo find ich bitte das formular für lehramt PP zum ausdrucken für den 1. abschnitt? das ist iwie verschollen >.<
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moriaz
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Beitrag von moriaz »

der 1er zählt, du musst also nur den eintragen (den 5er hast du dir ja ausgebessert).
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

perfect.ending hat geschrieben:wie ist das wenn ich in einem fach eine 5 hatte (weil ich zu spät ausgestiegen bin) . . .
Dann musst es nochmal absolvieren. :wink:

perfect.ending hat geschrieben:. . . und dann das nochmals gemacht habe und eine 1 bekommen hab?
Dann haste ´ne 1. :-D

perfect.ending hat geschrieben:muss ich da in den zettelwisch vom ersten abschnitt nur die positiv absolvierte note eintragen und das bleibt bei 1.0 oder wird der 5er dazugerechnet? (oder "verschwindet" der einfach?)
Der 5er scheint ned im Diplomzeugnis auf. Und wird auch ned mitgerechnet. Logisch eigentlich. Negativ erbrachte Leistungen müssen durch positive ersetzt werden (durch nochmal absolvieren oder durch 2te Prüfung, bevor die Note eingetragen wird).

Der 5er verschwindet aber ned. Der scheint im Sammelzeugnis immer auf (wenn alle Noten drin sind - man kann sich ja auch eine Bestätigung ohne neg. Noten ausdrucken lassen, aber das ist dann eben nur eine Bestätigung und kein Sammelzeugnis).

perfect.ending hat geschrieben:ps: wo find ich bitte das formular für lehramt PP zum ausdrucken für den 1. abschnitt? das ist iwie verschollen >.<
Es gibt vielleicht ned bei jeder SPL so ein Downloadformular. Am Besten telefonisch erkundigen. :wink:
kamapuna
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Beitrag von kamapuna »

Äh, hehe, das lehramt PP formular gibts im internet net - das is der gag dabei ;)

musst dich zuerst im service center (da unten den gang wo du dich damals inskribiert hast entlang gehen, dort wo die selbstbedienungsdrucker sind ein bissl weiter) anstellen, dir dort das formular holen, es dann im NIG einreichen und dir dann im service center wieder abholen.....traurig aber war.
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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

kamapuna hat geschrieben:.....traurig aber war.
Sehr traurig! Also ned unbedingt nur das Prozedere, aber auf jeden Fall das fehlende "h" im Lehramtstudium! :lol: Wie werden unsere Kinder und Kindeskinder mal rechtschreiben, wenn schon die angehenden LehrerInnen . . .?

Nicht wahr? :twisted:

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kamapuna
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Beitrag von kamapuna »

äääääääääääähhh, meinst du mich mit dem fehlenden h? - hab jetzt ca. fuffzich mal mein post durchgelesen, und das h war da......mmmmmh, grübel, grübel......
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march
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Beitrag von march »

kamapuna hat geschrieben: .....traurig aber war.
vielleicht funkts ja beim einundfünfzigsten mal? :wink:
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

march hat geschrieben:
kamapuna hat geschrieben: .....traurig aber war.
vielleicht funkts ja beim einundfünfzigsten mal? :wink:
Neee. :-D Wenn man den Fehler ned beim 1. Mal drüberlesen findet, bleibt er drin. Alte Setzerweisheit. :wink: Eigentlich sollte man seinen selbstgetippselten Text lesen lassen. Aber das ist halt hier recht schwierig. :lol: Diplomarbeiten würde ich aber auf jeden Fall und immer von einem zweiten lesen lassen. Da sollten beim angehenden Mag. phil. möglichst keine RS-Fehler drin sein. :wink:
kamapuna
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Beitrag von kamapuna »

ACH DU MEINE SCHEISSE!!! wie geil........... :smt082

jetzt check ichs erst.........wie peinlich ist DAS denn..........

aber echt, finde das wirklich zum brüllen........
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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

kamapuna hat geschrieben:aber echt, finde das wirklich zum brüllen........
Kenne ich! :-D Wichtig ist es, dass man auch mal über sich selbst herzlich lachen kann. :smt023
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

ich hab da auch noch eine frage: ich studier auf lehramt und auf diplom. ich hab nun bei beiden den ersten abschnitt fertig. nur stehen die lvs wild durcheinander. wie mache ich das jetz, dass ich alle lvs für beide fächer angerechnet bekomme? geht das beim einreichen, oder wie muss ich das machen?

bitte um dringende hilfe,

LG, g.s.
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emu
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Beitrag von emu »

Du musst die Lehrveranstaltungen für das jeweils andere Studium bescheidmäßig anrechnen lassen. Formulare dafür gibt es beim SSC Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät oder bei der SSS Deutsche Philologie (leider nicht online), einreichen musst du es mit Sammelzeugnis und Studienblatt beim SSC Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät. Das kann mehrere Wochen dauern und muss vor dem Einreichen passieren.
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

das heißt also, ich muss mit den anrechnungen zur philologisch- kulturwissenschaftlichen fakultät und die brauchen dann einige wochen, um das gegenseitig anzurechnen. stimmt das so? und wenn ich diesen bescheid habe, kann ich erst bei beiden fächern (la und diplom) den ersten studienabschnitt einreichen?

danke für deine hilfe,

LG, g.s.
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emu
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Beitrag von emu »

So ist es. Nicht die Fakultät, sondern das zugeordnete Studienservicecenter am Campus ist allerdings zuständig.
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

okay, ich schau mir das an und wenn ich noch fragen hab, stell ich sie hier.

vielen dank, du hast mir sehr geholfen!
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

ich hätte da doch noch eine frage: ich hab auf meinem sammelzeugnis lvs, die ich für germanistik brauche, unter 332 (diplom), andere lvs unter 190 (lehramt) und wieder andere unter 333 (unterrichtsfach deutsch).
wenn ich das gegenseitig anrechnen lasse, heißt das, dass ich unter 332, 333 und unter 190 alle relevanten germanistikfächer aufgelistet haben, also anrechnen lassen, muss?
sollen unter 190 nicht die lvs von isa aufgelistet sein?

vielen dank,

gs.
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Siegfried
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Beitrag von Siegfried »

Soweit ich das durchschaut habe, scheinen die LVen auf dem Sammelzeugnis prinzipiell nur einmal auf. Wenn du dir was anrechnen lässt, bekommst du einen Bescheid (extra Zettel), den du beim Einreichen beilegen musst.

Und anrechnen musst du das, was du von der Germm brauchst nur für 333 oder 332 - je nachdem, wo es steht und wofür du es ev. noch brauchst.

Und ja, normalerweise sollten die "isa"- (also auf Neusprech FeLP-)Sachen unter 190 stehen. (Oder heißt dieses Institut jetzt schon wieder anders?)
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Siegfried hat geschrieben:Soweit ich das durchschaut habe, scheinen die LVen auf dem Sammelzeugnis prinzipiell nur einmal auf.
:smt023 Guter Durchblick! :-D

Siegfried hat geschrieben:Wenn du dir was anrechnen lässt, bekommst du einen Bescheid (extra Zettel), den du beim Einreichen beilegen musst.
Nur auf Antrag allerdings. :wink: Äh - und den "Zettel" gut aufheben. Das ist ein rechtswirksamer Bescheid, den man immer wieder brauchen kann. :wink:

Siegfried hat geschrieben:Und anrechnen musst du das, was du von der Germm brauchst nur für 333 oder 332 - je nachdem, wo es steht und wofür du es ev. noch brauchst.
Gegengleiche Anrechnung. :smt023 Die LVen von 332 nach 333 und von 333 nach 332. :wink: Normalerweise sollten die LVen bei der germanistischen Studienkennzahl (also 332 oder 333) eingetragen sein, die Du als erstes im Onlineanmeldesystem angegeben hast. Weil wir davon ausgehen, dass das Erstgenannte das Beihilfenstudium ist und man dort eben die erfolgreichen Stunden nachweisen muss.

Die fachdidaktischen LVen sollten dagegen immer unter 333 angeführt sein, weil man sie dort hauptsächlich braucht (die gehen halt dann uU als Wahlfächer oder Freie Wahlfächer bei der 332 mit durch).

Klappt nur immer ned so ganz. :lol:

Siegfried hat geschrieben:Und ja, normalerweise sollten die "isa"- (also auf Neusprech FeLP-)Sachen unter 190 stehen.
Die stehen eh meist unter 190 und nirgends anders. Leider tauchen aber unter 190 des Öfteren auch DaF-LVen auf, die dort nichts verloren hätten. Die kann man umhängen lassen. Beim Einreichen in der Studienservicestelle. :wink:
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

vielen dank für die antworten!
aber was heißt, die daf- lvs kann man umhängen lassen beim einreichen in der studienservicestelle? heißt das, die daf- sachen, die unter 190 aufgelistet sind, kann ich bis zur einreichung des 1. abschnitts dort stehen lassen und das kann ich dann mit der einreichung gleichzeitig umändern lassen?
weil ich brauche die daf- sachen ja auch für la und diplom....

vielen dank für eure hilfe,

LG, gs.
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

germanistik studentin hat geschrieben:heißt das, die daf- sachen, die unter 190 aufgelistet sind, kann ich bis zur einreichung des 1. abschnitts dort stehen lassen und das kann ich dann mit der einreichung gleichzeitig umändern lassen?
Ja, das heißt es. :wink:

germanistik studentin hat geschrieben:weil ich brauche die daf- sachen ja auch für la und diplom....
Dann musst es einmal mittels Formular und Antrag anerkennen lassen. :wink:
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