Siegfried hat geschrieben:Soweit ich das durchschaut habe, scheinen die LVen auf dem Sammelzeugnis prinzipiell nur einmal auf.

Guter Durchblick!
Siegfried hat geschrieben:Wenn du dir was anrechnen lässt, bekommst du einen Bescheid (extra Zettel), den du beim Einreichen beilegen musst.
Nur auf Antrag allerdings.

Äh - und den "Zettel" gut aufheben. Das ist ein rechtswirksamer Bescheid, den man immer wieder brauchen kann.
Siegfried hat geschrieben:Und anrechnen musst du das, was du von der Germm brauchst nur für 333 oder 332 - je nachdem, wo es steht und wofür du es ev. noch brauchst.
Gegengleiche Anrechnung.

Die LVen von 332 nach 333 und von 333 nach 332.

Normalerweise sollten die LVen bei der germanistischen Studienkennzahl (also 332 oder 333) eingetragen sein, die Du als erstes im Onlineanmeldesystem angegeben hast. Weil wir davon ausgehen, dass das Erstgenannte das Beihilfenstudium ist und man dort eben die erfolgreichen Stunden nachweisen muss.
Die fachdidaktischen LVen sollten dagegen immer unter 333 angeführt sein, weil man sie dort hauptsächlich braucht (die gehen halt dann uU als Wahlfächer oder Freie Wahlfächer bei der 332 mit durch).
Klappt nur immer ned so ganz.
Siegfried hat geschrieben:Und ja, normalerweise sollten die "isa"- (also auf Neusprech FeLP-)Sachen unter 190 stehen.
Die stehen eh meist unter 190 und nirgends anders. Leider tauchen aber unter 190 des Öfteren auch DaF-LVen auf, die dort nichts verloren hätten. Die kann man umhängen lassen. Beim Einreichen in der Studienservicestelle.
