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Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Einreichen
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- Neologismus
- Beiträge: 33
- Registriert: Mi 06.Aug 2008, 17:48
Einreichen
hallo,
ich hab eine ganz wichtige frage bezüglich "einreichen des ersten studienabschnittes": vielleicht kann mir vor allem der herr adis weiter helfen. aber über jede andere antwort freu ich mich genauso!
ich studiere seit dem SS 07 auf lehramt und glaube, dass ich ein problem habe! als ich damals im ersten semester war, hab ich zwei prüfungen zu spät gemacht; UE Einführung in die germanist. Sprachwissenschaft im Jänner und Ue Literaturtheorie im dezember, obwohl die frist für das SS im november abgelaufen ist! was kann ich da jetzt machen. noch hab ich ja zeit, das irgendwie zu regeln, wenn es möglich ist, da ich sowieso voraussichtlich erst im SS 09 einreichen werde....
aber die daten stehen halt schwarz auf weiß im zeugnis.
es ist wirklich dringend. meint ihr, dass ich beide ue neu machen muss? ich hab das erst im nachhinein erfahren; meine profs haben damals NICHTS gesagt und einfach die prüfungen abgenommen. jetzt bin auch gscheiter
lg, eure Frau Professor
ich hab eine ganz wichtige frage bezüglich "einreichen des ersten studienabschnittes": vielleicht kann mir vor allem der herr adis weiter helfen. aber über jede andere antwort freu ich mich genauso!
ich studiere seit dem SS 07 auf lehramt und glaube, dass ich ein problem habe! als ich damals im ersten semester war, hab ich zwei prüfungen zu spät gemacht; UE Einführung in die germanist. Sprachwissenschaft im Jänner und Ue Literaturtheorie im dezember, obwohl die frist für das SS im november abgelaufen ist! was kann ich da jetzt machen. noch hab ich ja zeit, das irgendwie zu regeln, wenn es möglich ist, da ich sowieso voraussichtlich erst im SS 09 einreichen werde....
aber die daten stehen halt schwarz auf weiß im zeugnis.
es ist wirklich dringend. meint ihr, dass ich beide ue neu machen muss? ich hab das erst im nachhinein erfahren; meine profs haben damals NICHTS gesagt und einfach die prüfungen abgenommen. jetzt bin auch gscheiter
lg, eure Frau Professor
Hallo, wie kommst du denn zu dem Nick?
Bzgl. deiner Fragen kann ich dir leider auch nicht helfen (auch wenn ich nicht glaub, dass irgendwer Jahre später mal die Daten kontrollieren wird, und nachprüfen ob du eine Prüfung vielleicht ein paar Wochen zu spät gemacht hast oder so.)
In-sei-da ist noch bis exkl. nächste Woche auf Urlaub.
Bzgl. deiner Fragen kann ich dir leider auch nicht helfen (auch wenn ich nicht glaub, dass irgendwer Jahre später mal die Daten kontrollieren wird, und nachprüfen ob du eine Prüfung vielleicht ein paar Wochen zu spät gemacht hast oder so.)
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- Neologismus
- Beiträge: 33
- Registriert: Mi 06.Aug 2008, 17:48
ich komm zu meinem nick, weil ich vorhab, irgendwann mal im beruf so genannt zu werden ^^ aber ich will nicht des titels wegen lehrerin werden! beim registieren wars halt das erste, das mir eingefallen ist...
eigentlich denk ich mir auch, dass das mit den daten nicht so tragisch ist, aber stell dir mal vor, du reichst ein und dann sagen "die" dir, dass du die ue nochmal machen musst. das würde dann heißen, ein semester keine kinder- und studienbeihilfe zu bekommen (ich werd nämlich im toleranzsemester einreichen, wenn alles so läuft, wie ich es mit erhoffe).
lg, eure Frau Professor
eigentlich denk ich mir auch, dass das mit den daten nicht so tragisch ist, aber stell dir mal vor, du reichst ein und dann sagen "die" dir, dass du die ue nochmal machen musst. das würde dann heißen, ein semester keine kinder- und studienbeihilfe zu bekommen (ich werd nämlich im toleranzsemester einreichen, wenn alles so läuft, wie ich es mit erhoffe).
lg, eure Frau Professor
Re: Einreichen
Noten? Positive? Äh und wie macht man eine Prüfung zu spät, wenn der Prof sie noch annimmt?FrauProfessor hat geschrieben:aber die daten stehen halt schwarz auf weiß im zeugnis.
Der "Herr Adis" hat anscheinend auch ein Verständnisproblem. Vielleicht sollte er doch bis zum Montag mit der Beantwortung der Frage warten?
- emu
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Die Frist bis 30. November bzw. 30. Juni nach §8 Abs. 5 Studienrechtlicher Teil der Satzung bezieht sich nur auf schriftliche Arbeiten, und selbst hier werden eher Lehrende als Studierende eine auf den Deckel bekommen, wie man so schön sagt. Solange du Lehrende findest, die dich prüfen, gibt keine tatsächlichen Zeitbeschränkungen. In deinem Fall gibt es also keinen Anlass zur Beunruhigung.
Generell gilt: Wenn nicht Plagiate, Betrug oder schwere Formalmängel im Spiel sind, ist es faktisch unmöglich, dass Noten für ungültig erklärt werden, inbesondere, wenn der oder die Studierende nicht arglistig und mutwillig handelt.
Generell gilt: Wenn nicht Plagiate, Betrug oder schwere Formalmängel im Spiel sind, ist es faktisch unmöglich, dass Noten für ungültig erklärt werden, inbesondere, wenn der oder die Studierende nicht arglistig und mutwillig handelt.
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- Neologismus
- Beiträge: 33
- Registriert: Mi 06.Aug 2008, 17:48
danke, dann bin ich beruhigt, dass ich nicht schuld bin
die beiden prüfungen waren mündlich, positiv und stehen auch so im zeugnis. probleme gab es auch noch keine. ich wollte auch keine beim berüchtigten einreichen bekommen.
kann mir jemand sagen, wozu es diese frist (nov / april) überhaupt gibt? ist also nur (berechtigterweise) eine arbeitserleichterung der profs. vo-prüfungen kann man ja auch NOCH später manchen, wenn möglich.
lg, eure Frau Professor
die beiden prüfungen waren mündlich, positiv und stehen auch so im zeugnis. probleme gab es auch noch keine. ich wollte auch keine beim berüchtigten einreichen bekommen.
kann mir jemand sagen, wozu es diese frist (nov / april) überhaupt gibt? ist also nur (berechtigterweise) eine arbeitserleichterung der profs. vo-prüfungen kann man ja auch NOCH später manchen, wenn möglich.
lg, eure Frau Professor
Also: das hat rechtliche Gründe. Wobei die von Dir angesprochenen Fristen die sogenannten Nachfristen für das Inskribieren darstellen. Bis zum jeweils 30. der beiden Monate kann man sich für ein Studium anmelden. Das war zB in diesem Jahr ganz entscheidend, weil man sich bis 30.4.2008 für´s Diplom Deutsche Philologie inskribieren konnte. Wer später kam/kommt, hat/te das Nachsehen.FrauProfessor hat geschrieben:kann mir jemand sagen, wozu es diese frist (nov / april) überhaupt gibt?
Eine rechtliche Handhabe und die Möglichkeit, Arbeiten später auch abzulehnen. Die richtigen Fristen dafür lauten übrigens 30.11. und 30.6. (damit zwischen Ende der jeweiligen Semester und letztem möglichen Abgabetermin gleich viel Monate [5] liegen - früher war es in beiden Fällen tatsächlich das Ende der Nachfrist, was nach dem Wintersemester wesentlich weniger Zeit zur Arbeitserstellung ließ - daher die Angleichung).FrauProfessor hat geschrieben:ist also nur (berechtigterweise) eine arbeitserleichterung der profs.
Die Fristen sind übrigens nur "Kann"-Fristen. Der Prof. kann bis dahin Zeit geben. Er muss aber nicht.
VOen sind nur ein LV-Typ. Für VO-Prüfungen gilt die Frist nicht. Die Frist gilt nur für prüfungsimmanente LVen, da sich dort die Note ja nicht nur aus der allfällig abzugebenden Arbeit ergibt.FrauProfessor hat geschrieben:vo-prüfungen kann man ja auch NOCH später manchen, wenn möglich.
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