Wenn Du irgendwann mal für ein ordentliches Studium inskribierst, wirst Du dann den dafür gültigen Studienplan erfüllen müssen. Wenn das im Bereich Germanistik sein wird und Du nicht das Lehramt anstrebst, wird es wohl das Bachelorstudium Deutsche Philologie sein und - ja - dort ist die VO Einführung in die Deutsche Philologie Pflicht.HumanPuppet hat geschrieben:heisst das auch quasi das ich die VO einführung in die dt. phil. auch machen muss?
Dann hast Du den ersten, dünngedruckten roten Text nicht oder nicht richtig gelesen.*) Indirekt steht sie sogar noch ein zweites Mal drauf. Bei den Wahlfächern I 2900 steht sie nämlich nicht als Ausnahme dabei und kann daher von Diplomstudierenden und Lehramtszweitfachstudierenden (nur diese müssen ein Wahlfach I 2900 absolvieren, Lehramtserstfachstudierende habe dafür das DiplomandenSE) als solches absolviert werden. Ebenso wie auch die VO Praxisfelder (was für die Dipl.studierenden uU ned ganz uninteressant sein dürfte [die Praxisfelder der Bachelorstudierenden sollten für einen Diplomstudierenden erst recht interessant sein können]).HumanPuppet hat geschrieben:hab die VO in der aequivalenzliste nicht gefunden....
*) Jo, i waas: Du hast die TdwA und die Textanalyse schon. Aber drauf stehen tut die VO Einführung in die Deutsche Philologie halt trotzdem auf der Äquivalenzliste.