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5er bei VO, ohne die Prüfung je gemacht zu haben?

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WeiRdKaktuS
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5er bei VO, ohne die Prüfung je gemacht zu haben?

Beitrag von WeiRdKaktuS »

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Im WS 07/08 hab ich die VO Sprachgeschichte bei Prof. Schabus besucht, die Prüfung jedoch nicht bei ihm gemacht.

Im SS hab ich sie dann beim Prof. Scheuringer abgelegt und mit 1 bestanden. Alles schön und gut, aber auf einmal musste ich sehen, dass mir der Prof. Schabus ohne Grund einen 5er eingetragen hat.

Wenn ich die Note verdient hätte, nehm ichs ja hin - klar, aber ich bin bei ihm nie zur Prüfung angetreten.

Auf mein Mail und Telefonanrufe hat er bisher nicht reagiert, und ich möcht mir nicht durch diese ungerechtfertige Note das Zeugnis verpatzen lassen.

Was kann ich denn da tun? :roll:

Bitte um Hilfe.
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emu
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Beitrag von emu »

Wahrscheinlich handelt es sich um einen Irrtum. Rufe am besten am Montag im Sekretariat Haika an und kläre den Fall. Im allerschlimmsten Fall wende dich an die SSS Deutsche Philologie, im Moment also bei Herrn Langer, die können das oft auf dem kleinen Dienstweg erledigen.

Wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung noch immer nichts erreicht hast, oder sich Schabus und Haika uneinsichtig zeigen, musst du einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung nach § 79 Universitätsgesetz stellen. Negative Prüfungen mit schweren Mängeln können aufgehoben werden, die Nichtdurchführung wird wohl als schwerer Mangel gelten. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, und die Chancen sind verschwindend gering, empfehle ich dir dringend, die Studienvertretung oder die Rechtsberatung der ÖH zu kontaktieren.
Zuletzt geändert von emu am So 03.Aug 2008, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

dankeschön für die hilfe.

aber dass das so ein theater ist, hätte ich nicht gedacht. also rechtsberatung und universitätsgesetz liegen schon ziemlich schwer im magen ;)
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emu
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Beitrag von emu »

Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit, dass es bis zum Äußersten kommt, ist praktisch Null, wahrscheinlich war es ein Ziffernsturz oder eine Verwechslung. Aber es ist trotzdem gut, seine ohnehin spärlichen Rechte zu kennen.
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

ja, für sowas legt man sich den plan b zurecht. vielen dank für die rechtsberatung :D
ichbinlecker

Beitrag von ichbinlecker »

moment: für eine VO gilt aber, dass man sich unverbindlich voranmelden kann, oder? wie kannst du einen 5er bekommen haben wenn du gar nicht angetreten bist zur prüfung? da braucht man glaub ich keine paragraphen, sondern das ist ein eindeutiger fall.
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

der meinung war ich auch, aber da steht nun mal der 5er.
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Duplica
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Beitrag von Duplica »

können fünfen eigentlich aus dem system gelöscht werden? o.o
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cosmogonos
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Beitrag von cosmogonos »

im prinzip kann alles aus datenbanken wieder gelöscht werden ;-)
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Beitrag von emu »

Genau genommen wird es aus dem Universitätsverwaltungssystem i3v nicht gelöscht, sondern nur als ungültig markiert; es erscheint dann nicht mehr auf dem Sammelzeugnis.
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Beitrag von germanistik studentin »

mich würd interessieren, was da jetzt herausgekommen ist...
wurde die note gelöscht?

LG, g.s.
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

Ich war leider auf Urlaub, konnte mich deswegen noch nicht bei Frau Haika melden. Morgen weiß ich mehr und ich werd hier sicher Bescheid geben ;) Danke schon mal für eure Tipps und Ratschläge.
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

hm... soll mich an die spl (ernst) wenden. mal schaun, was dabei rauskommt.
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

WeiRdKaktuS hat geschrieben:hm... soll mich an die spl (ernst) wenden. mal schaun, was dabei rauskommt.
Ich könnte mir vorstellen, dass es Herr Adis am Telefon etwas anders formuliert hätte. :wink: Wenn Du ihn denn angerufen hättest. :lol: :-D
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

er hat aber so schnell geredet, dass ich in meiner verwirrtheit angenommen habe, dass ich das tun soll :)
aber ich wüsste natürlich nix von einem anruf :lol:
aber ganz so falsch kanns ja eh nicht sein
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

WeiRdKaktuS hat geschrieben:er hat aber so schnell geredet, . . .
Man kann ihn sicherlich nochmal fragen oder auch drauf hinweisen. :wink:

WeiRdKaktuS hat geschrieben:. . ., dass ich in meiner verwirrtheit angenommen habe, dass ich das tun soll :)
Er hätte bestimmt gesagt, dass man das Mail an den betreffenden LV-Leiter und CC zu Handen der SPL senden sollte. :wink:

WeiRdKaktuS hat geschrieben:aber ich wüsste natürlich nix von einem anruf :lol:
Ja, ich auch ned. :lol: Woher auch? :-D

WeiRdKaktuS hat geschrieben:aber ganz so falsch kanns ja eh nicht sein
Notfalls sendet man solche Mails ja eh an deutschephilologie.spl@univie.ac.at . Die bekommt dann, wenn ich richtig informiert bin, eh der Herr Adis (ausser er ist ned da, wie zB nächste Woche vom 3.9.-5.9., dann geht´s an Herr Langer) und leitet es weiter. :lol: :-D
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

Aaaso war das gemeint ;)

Naja, ich war heute bei der ÖH, und die haben gemeint, der 5er scheint im Zeugnis eh nicht auf, weil ich danach die Prüfung ja positiv absolviert hab. Kann man das so unterschreiben bzw. muss ich der Sache dann nicht mehr weiter nachgehen?
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emu
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Beitrag von emu »

WeiRdKaktuS hat geschrieben:Naja, ich war heute bei der ÖH, und die haben gemeint, der 5er scheint im Zeugnis eh nicht auf, weil ich danach die Prüfung ja positiv absolviert hab. Kann man das so unterschreiben bzw. muss ich der Sache dann nicht mehr weiter nachgehen?
Stimmt nicht. Noten bleiben für immer und ewig auf dem Sammelzeugnis stehen, wenn sie nicht explizit daraus gelöscht werden. Solche Auskünfte sind aber leider nicht untypisch.

Bei welcher Stelle genau hast du diese Beratung bekommen?
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WeiRdKaktuS
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Beitrag von WeiRdKaktuS »

Bei der ÖH Studienberatung in der Taubstummengasse.
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Stimmt nicht. Noten bleiben für immer und ewig auf dem Sammelzeugnis stehen, . . .
Stimmt! :smt023 Es könnte allerdings ÖH-seitig gemeint sein, dass sie nicht im Diplomzeugnis auftauchen. :wink: Denn das würde wiederum stimmen. :lol:
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