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5er bei VO, ohne die Prüfung je gemacht zu haben?
- WeiRdKaktuS
- Mag. Germ.
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- Registriert: Mi 07.Nov 2007, 1:12
- Wohnort: Vindobona
5er bei VO, ohne die Prüfung je gemacht zu haben?
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Im WS 07/08 hab ich die VO Sprachgeschichte bei Prof. Schabus besucht, die Prüfung jedoch nicht bei ihm gemacht.
Im SS hab ich sie dann beim Prof. Scheuringer abgelegt und mit 1 bestanden. Alles schön und gut, aber auf einmal musste ich sehen, dass mir der Prof. Schabus ohne Grund einen 5er eingetragen hat.
Wenn ich die Note verdient hätte, nehm ichs ja hin - klar, aber ich bin bei ihm nie zur Prüfung angetreten.
Auf mein Mail und Telefonanrufe hat er bisher nicht reagiert, und ich möcht mir nicht durch diese ungerechtfertige Note das Zeugnis verpatzen lassen.
Was kann ich denn da tun?
Bitte um Hilfe.
Ich habe folgendes Problem:
Im WS 07/08 hab ich die VO Sprachgeschichte bei Prof. Schabus besucht, die Prüfung jedoch nicht bei ihm gemacht.
Im SS hab ich sie dann beim Prof. Scheuringer abgelegt und mit 1 bestanden. Alles schön und gut, aber auf einmal musste ich sehen, dass mir der Prof. Schabus ohne Grund einen 5er eingetragen hat.
Wenn ich die Note verdient hätte, nehm ichs ja hin - klar, aber ich bin bei ihm nie zur Prüfung angetreten.
Auf mein Mail und Telefonanrufe hat er bisher nicht reagiert, und ich möcht mir nicht durch diese ungerechtfertige Note das Zeugnis verpatzen lassen.
Was kann ich denn da tun?
Bitte um Hilfe.
- emu
- Lakritzesser
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Wahrscheinlich handelt es sich um einen Irrtum. Rufe am besten am Montag im Sekretariat Haika an und kläre den Fall. Im allerschlimmsten Fall wende dich an die SSS Deutsche Philologie, im Moment also bei Herrn Langer, die können das oft auf dem kleinen Dienstweg erledigen.
Wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung noch immer nichts erreicht hast, oder sich Schabus und Haika uneinsichtig zeigen, musst du einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung nach § 79 Universitätsgesetz stellen. Negative Prüfungen mit schweren Mängeln können aufgehoben werden, die Nichtdurchführung wird wohl als schwerer Mangel gelten. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, und die Chancen sind verschwindend gering, empfehle ich dir dringend, die Studienvertretung oder die Rechtsberatung der ÖH zu kontaktieren.
Wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung noch immer nichts erreicht hast, oder sich Schabus und Haika uneinsichtig zeigen, musst du einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung nach § 79 Universitätsgesetz stellen. Negative Prüfungen mit schweren Mängeln können aufgehoben werden, die Nichtdurchführung wird wohl als schwerer Mangel gelten. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, und die Chancen sind verschwindend gering, empfehle ich dir dringend, die Studienvertretung oder die Rechtsberatung der ÖH zu kontaktieren.
Zuletzt geändert von emu am So 03.Aug 2008, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
- WeiRdKaktuS
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Man kann ihn sicherlich nochmal fragen oder auch drauf hinweisen.WeiRdKaktuS hat geschrieben:er hat aber so schnell geredet, . . .
Er hätte bestimmt gesagt, dass man das Mail an den betreffenden LV-Leiter und CC zu Handen der SPL senden sollte.WeiRdKaktuS hat geschrieben:. . ., dass ich in meiner verwirrtheit angenommen habe, dass ich das tun soll
Ja, ich auch ned. Woher auch?WeiRdKaktuS hat geschrieben:aber ich wüsste natürlich nix von einem anruf
Notfalls sendet man solche Mails ja eh an deutschephilologie.spl@univie.ac.at . Die bekommt dann, wenn ich richtig informiert bin, eh der Herr Adis (ausser er ist ned da, wie zB nächste Woche vom 3.9.-5.9., dann geht´s an Herr Langer) und leitet es weiter.WeiRdKaktuS hat geschrieben:aber ganz so falsch kanns ja eh nicht sein
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Stimmt nicht. Noten bleiben für immer und ewig auf dem Sammelzeugnis stehen, wenn sie nicht explizit daraus gelöscht werden. Solche Auskünfte sind aber leider nicht untypisch.WeiRdKaktuS hat geschrieben:Naja, ich war heute bei der ÖH, und die haben gemeint, der 5er scheint im Zeugnis eh nicht auf, weil ich danach die Prüfung ja positiv absolviert hab. Kann man das so unterschreiben bzw. muss ich der Sache dann nicht mehr weiter nachgehen?
Bei welcher Stelle genau hast du diese Beratung bekommen?
- WeiRdKaktuS
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