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germ-bac/master??

Fragen zum Bachelor (alt/neu), den Masterstudien Deutsche Philologie und Austrian Studies sowie Diplom (auslaufend)
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Mnemosyne hat geschrieben:Hm, ich mein wegen dem -i 1221 und I 1222 was ist der Unterschied der Nummern?
I 1221 UE DaF/DaZ für Diplomstudierende (macht man dann nu ein PS DaF/DaZ für)
I 1222 UE DaF/DaZ für Lehramtstudierende (bleibt vorerst erhalten)

Die Unterschiede könnte man aber bei genauem Lesen der Äquivalenzliste auch selbst herausbekommen. :roll: :wink:
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Mnemosyne
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Beitrag von Mnemosyne »

In-sei-da hat geschrieben:
Mnemosyne hat geschrieben:Hm, ich mein wegen dem -i 1221 und I 1222 was ist der Unterschied der Nummern?
I 1221 UE DaF/DaZ für Diplomstudierende (macht man dann nu ein PS DaF/DaZ für)
I 1222 UE DaF/DaZ für Lehramtstudierende (bleibt vorerst erhalten)

Die Unterschiede könnte man aber bei genauem Lesen der Äquivalenzliste auch selbst herausbekommen. :roll: :wink:
Ich kann schon lesen :twisted:

Dadurch, dass auf der Liste, welche ich damals ausgedruckt habe, beide Nummern standen, war ich verwirrt. Obwohl die Liste fürs LA-Studium ist.
"Ein unergründlich tiefer See ist meine Seele, welche ich selbst nicht versteh und oft verhehle!"



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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Mnemosyne hat geschrieben:Obwohl die Liste fürs LA-Studium ist.
:shock: Aha! :roll: Wo hast Du das gelesen? :?

Und was verstehst Du unter Dipl. Dt. Phil.? :lol:

Wenn´s ned am Lesen liegt, dann liegt´s uU an der Umsetzung oder am Begreifen. :lol: `Tschuldigung, aber ich erstelle diese Liste und versuche das so leicht wie möglich zu machen. Und auch so kurz und verständlich als möglich, damit man ned mit ellenlangen Texte zugeschissen wird, aber ich erwarte dann schon, dass die "geistige Elite Österreichs von morgen" sich dann auch bissl reinkniet und alles liest.

Vielleicht ist das aber zu viel verlangt? :roll: :?

Mnemosyne hat geschrieben: . . ., welche ich damals ausgedruckt habe, . . .
Da hat sich von der Ankündigung und vom Titel obendrüber aber gleich mal überhaupt nichts geändert, Mnesosyne. :wink:
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Mnemosyne
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Beitrag von Mnemosyne »

Mein Lieber du hast da scheinbar was falsch verstanden. Ich habe mir am Anfang meines Studiums eine Liste ausgedruckt wo alles genau erklärt wurde, welche Sachen ich absolvieren muss und bei UE Deutsch als Zweitsprache für LA-Studierende standen bzw. stehen beide Nummern I 1221/ I 1222.

Daher wollte ich wissen, ob ich nun auf das achten muss oder ob es egal ist welche I-Nummer diese Veranstaltung hat. Ich mach ja nicht ein Semester etwas und im Endeffekt wars umsonst....Das hat nichts damit zu tun, ob ich lesen kann oder den Unterschied zwischen Diplom etc. nicht kenne.... :roll:
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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Mnemosyne hat geschrieben:Mein Lieber du hast da scheinbar was falsch verstanden.
Wahrscheinlich. :?

Mnemosyne hat geschrieben:Ich habe mir am Anfang meines Studiums eine Liste ausgedruckt . . .
Deinen Studienplan!

Wenn in diesem Thread von "Liste" die Rede war, bezog es sich immer auf die Äquivalenzliste. :wink:

Mnemosyne hat geschrieben:. . . wo alles genau erklärt wurde, welche Sachen ich absolvieren muss und bei UE Deutsch als Zweitsprache für LA-Studierende standen bzw. stehen beide Nummern I 1221/ I 1222.
Nu muss i noch fragen, woher Du die ausgedruckt hast. Auf der SPL-Homepage steht im UF nur I 1222 drin und im offiziellen Studienplan stehen gar keine I-Codes drin.

Ich halte mich nur an das, was irgendwo von offizieller Seite aus steht. :wink:

Mnemosyne hat geschrieben:Daher wollte ich wissen, ob ich nun auf das achten muss oder ob es egal ist welche I-Nummer diese Veranstaltung hat. Ich mach ja nicht ein Semester etwas und im Endeffekt wars umsonst....
Das verstehe ich grad noch. :wink:

Mnemosyne hat geschrieben:Das hat nichts damit zu tun, ob ich lesen kann oder den Unterschied zwischen Diplom etc. nicht kenne.... :roll:
Naja, in der Äquivalenzliste, die Du anscheinend gelesen hast, stehen die I-Codes drin. Und da könnte man dann annehmen, . . .

Weißt? 8)
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Mnemosyne
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Beitrag von Mnemosyne »

Ich weiß nicht mehr wo genau ich das ausgedruckt habe....Das ist halt schön gegliedert in die ganzen Studieneingangspahse etc. Was man vorziehen kann usw.

Da stehen halt beie I-Nummern davor, aber ich habs jetzt verstanden. Ich mach also nur I 1222
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Luna
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Beitrag von Luna »

Ich habe erst kürzlich (nach ausgiebigen Suchen) eine Seite mit einer Auflistung aller bislang vorhandenen Erweiterungs-Curricula gefunden aber blöderweise vergessen, sie zu bookmarken.
Jetzt find ich sie nimmer! :smt089

Hat bitte irgendwer den Link zufällig parat, ich such mir da schon einen Wolf...
Thx.

Btw: Ich find die Menüführung auf den SPL-Seiten sehr unintuitiv. :?
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emu
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Beitrag von emu »

http://ec.univie.ac.at/?id=1282

Man kann natürlich auch bei der Suchmaschine eigener Wahl nach "erweiterungscurricula univie" suchen.
Luna
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Beitrag von Luna »

Danke!!!

Auf die Idee, einfach Google zu befragen, bin ich natürlich nicht gekommen. :roll:
Schande über mich. :oops: :oops: :oops:
Elle
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Beitrag von Elle »

Eine Frage, die noch nicht (soweit ich gelesen habe) diskutiert wurde.

Ich bin jetzt (im WS08) im 4en Semester Dipl. Dt. Ph. und moechte ins Bac. Studium umsteigen. Wann soll ich das machen, um auch zu schaffen mich an andere Erweiterungscurricula anzumelden?? Kann ich das auch im naechsten Semester machen (oder sollte das NUR bis zum 3en Semester gemacht werden???)

Und noch eine Frage - soll ich bis zum Beginn des Semesters umsteigen oder kann ich das auch spaeter bzw. waehrend des Semesters oder im SS09 machen??
Vielen Dank
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Elle hat geschrieben:Wann soll ich das machen, um auch zu schaffen mich an andere Erweiterungscurricula anzumelden??
Nicht, bevor nicht die Anerkennungsverordnungen vom Dipl. oder UF zum Bachelor gesetzlich verlautbart sind, um mit Sicherheit zu wissen, was das bisher Geleistete wert ist.

Elle hat geschrieben:Kann ich das auch im naechsten Semester machen (oder sollte das NUR bis zum 3en Semester gemacht werden???)
:shock: Wo würde das denn stehen? :?

Es soll verschiedene Anerkennungsverordnungen geben:
1. LVen einzeln (also was ist die LV aus´m jetzigen Studium dann wert).
2. 1. Abschnitt gesamt (wie weit ist man damit im Bachelor).
3. wann ist man Bachelor (was muss man im Dipl. oder UF absolviert haben, damit man sofort fertig wäre).

Umsteigen wird man also sicherlich auch noch in späteren Semestern können. :wink:

Die Anerkennungsverordnungen sind allerdings splseitig noch nicht be- und abgeschlossen und müssen danach noch über´s Referat Studienrecht und durch den Senat. Das kann also noch ein Zeitl dauern, bis es dazu Näheres gibt. :roll:

Elle hat geschrieben:. . . soll ich bis zum Beginn des Semesters umsteigen oder kann ich das auch spaeter bzw. waehrend des Semesters oder im SS09 machen??
Bislang konnte man jederzeit - also auch unter´m Semester - in den Folgestudienplan umsteigen. Ich schätze mal (weiß es aber noch nicht sicher), dass das so bleiben wird.
Bastet
Neologismus
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Beitrag von Bastet »

Hilfe ist das alles kompliziert °_°

Bis wann muss ich mich eigentlich entscheiden, ob ich Diplom weiter mache oder Bachelor ? Wenn das Diplomstudium 2013 ausläuft, heißt das, für den Fall, dass ich die Prüfung bis dahin noch nicht gemacht habe, ich mit einem unfertigen Studium sitzen bleibe und keine Möglichkeit mehr habe, es abzuschließen ?! Das wäre ja ziemlich schrecklich....oder würde ich dann schlimmstenfalls als Bachelor fertig machen ?
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emu
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Beitrag von emu »

Bastet hat geschrieben:Hilfe ist das alles kompliziert °_°

Bis wann muss ich mich eigentlich entscheiden, ob ich Diplom weiter mache oder Bachelor ? Wenn das Diplomstudium 2013 ausläuft, heißt das, für den Fall, dass ich die Prüfung bis dahin noch nicht gemacht habe, ich mit einem unfertigen Studium sitzen bleibe und keine Möglichkeit mehr habe, es abzuschließen ?! Das wäre ja ziemlich schrecklich....oder würde ich dann schlimmstenfalls als Bachelor fertig machen ?
Keine Panik. Wie Kollege Adis bereits geschrieben hat, wird ein Umstieg jederzeit, zumindest aber zu Semesterbeginn möglich sein. Im schlimmsten Fall wirst du nach Fristablauf zwangsumgestellt.

Persönlich würde ich dir empfehlen, mit dem Umstieg zu warten, bis es Erfahrungswerte gibt, also mindestens etwa ein Jahr. Außer natürlich, du hast es eilig, weil du in einer persönlichen Umbruchphase bist, es deiner Mutter am Sterbebett versprochen hast oder dich der Hafer sticht. Das ist so in etwa die Hitliste der Spätzuendebringer, wie mir scheint.
anja
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Beitrag von anja »

aaaalso, ich mach ja das wahlfachmodul daf/daz und steh wieder mal komplett auf der leitung......kann ich den unten angeführten kurs fürs modul machen? laut vvz brauch ich keine voraussetzungen dafür....wirklich?

100153 SE (C) Sprachenpolitische Grundfragen (DaF 6)
2 Stunde(n), 4,0 ECTS-Punkte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Unterrichtssprache: Deutsch
Kapitel:10.02; 10.03; 10.04
(I 2460, I 2466)
Klaus-Börge Boeckmann
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Persönlich würde ich dir empfehlen, mit dem Umstieg zu warten, bis es Erfahrungswerte gibt, . . .
Auf jeden Fall so lange, bis es Anerkennungsverordnungen vom Diplom zum Bachelor gibt. :wink:

anja hat geschrieben:aaaalso, ich mach ja das wahlfachmodul daf/daz und steh wieder mal komplett auf der leitung......kann ich den unten angeführten kurs fürs modul machen? laut vvz brauch ich keine voraussetzungen dafür....wirklich?
Laut Studienplan für´s Modul DaF braucht man auch keine Voraussetzung. Wenn da wie dort nichts steht, kann rechtlich nichts verlangt werden. :wink:
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Siegfried
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Beitrag von Siegfried »

Tja, das ist nicht so einfach. Rechtlich kann zwarvll. nichts verlangt werden, aber da ja die Letztentscheidung über die Aufnahme dem LV-Leiter/ der -In abhängt, wie ich letztens in diesem Forum gelernt habe, sollte man sich an dem orientieren, was für DaF-Seminare allgemein gilt und was iauf der DaF-HP bei den FAQs steht:
F: Es ist vorgeschrieben, dass ich im Freie-Wahlfächermodul DaF/DaZ ein Seminar besuche. Welche Voraussetzungen bestehen für die Teilnahme?

A: Egal von welcher Studienrichtung sie kommen, Sie müssen in irgendeinem Fach die erste Diplomprüfung absolviert haben, damit Ihnen ein Seminarzeugnis ausgestellt werden kann. Für DaF/DaZ-Seminare sind zusätzlich zwei DaF/DaZ-Zeugnisse (VO, PS) Voraussetzung.
Boeckmann nimmt - hab ich mal gehört - nur Leute auf, die schon 2 DaF-PSe gemacht haben.
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Mnemosyne
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Beitrag von Mnemosyne »

Betrifft VO SPRACHWISSENSCHAFT die Diplomstudierenden oder ist das dasselbe wie VO Deutsche Sprache, welches die LA-Studenten absolvieren müssen?!
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Beitrag von emu »

Mnemosyne hat geschrieben:Betrifft VO SPRACHWISSENSCHAFT die Diplomstudierenden?!
Die Vorlesung Germanistische Sprachwissenschaft ist die Nachfolgerin der UE Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft. Eine Verwendung im Bereich der Wahlfächer I 2900 ist nicht möglich.

Die Vorlesungen Sprachwissenschaft bestanden bereits im alten Studienplan. Sie müssen laut Diplomstudienplan nicht besucht werden, können aber zur Abdeckung der Vorlesungen sowie der Wahlfächer I 2900 belegt werden.

Edit: Die Namenswahl ist im Curriculum zwar klar und logisch, aber im Hinblick auf den studentischen Abküfi sicher ein Garant für viele Nachfragen und viele traurige Gesichter.
Zuletzt geändert von emu am Di 26.Aug 2008, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Mnemosyne »

Mich verwirren diese I-Codes, in meinem Studienplan für Deutsch auf LA hat I 1243 die Bezeichnung VO Deutsche Sprache. Das muss man absolvieren, wenn man die VO DaF/DaZ nicht machen will, also eines von beiden.
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emu
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Beitrag von emu »

Mnemosyne hat geschrieben:Mich verwirren diese I-Codes, in meinem Studienplan für Deutsch auf LA hat I 1243 die Bezeichnung VO Deutsche Sprache. Das muss man absolvieren, wenn man die VO DaF/DaZ nicht machen will, also eines von beiden.
Zur Abdeckung dieses Studienplanpunktes kannst du also all jene Vorlesungen dem VLVZ entnehmen, die das Präfix »VO Sprachwissenschaft:« tragen, eventuell auch durch die VO Überblick über Linguistik und Grammatik. [Edit: Jedenfalls auch die »Vorlesung Grundlagen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache«, höchstwahrscheinlich nicht die VO Überblick über Linguistik und Grammatik!]

Bei letzterer halte ich den Prüfungsmodus übrigens für rechtlich fragwürdig, er widerspricht implizit der Satzung und direkt dem Curriculum.
Zuletzt geändert von emu am Mi 27.Aug 2008, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
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