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Das Studienjahr
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STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
- perfect.ending
- Germling
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nja geringfügig angestellt bin ich auch und arbeite halt "nur" jeden samstag. da werden sie schon was konkreteres aufstellen müssen, denke nicht dass man durch einen tagesjob mit 8-9 stunden so davonkommt.
das mit dem automatisch zum bummelstudent werden könnte allerdings ein großes problem werden. deshalb bin ich wieder fürs alte anmeldesystem, da kam ich 4 sem lang überall rein ^^
das mit dem automatisch zum bummelstudent werden könnte allerdings ein großes problem werden. deshalb bin ich wieder fürs alte anmeldesystem, da kam ich 4 sem lang überall rein ^^
Ich stehe dem Wegfall der Studiengebühren auch etwas skeptisch gegenüber.
Vor allem diese Quasi-Abschaffung, wie sie nun geplant ist, bedeutet mE in erster Linie einen immensen bürokratischen Mehraufwand.
Sogesehen muss jetzt ja bei jedem Studierenden geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht besteht oder nicht bzw. jeder muss in regelmäßigen Abständen einen Nachweis erbringen, dass man entweder fleißig studiert oder fleißig arbeitet.
Das alles will auch finanziert werden.
Vor allem diese Quasi-Abschaffung, wie sie nun geplant ist, bedeutet mE in erster Linie einen immensen bürokratischen Mehraufwand.
Sogesehen muss jetzt ja bei jedem Studierenden geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht besteht oder nicht bzw. jeder muss in regelmäßigen Abständen einen Nachweis erbringen, dass man entweder fleißig studiert oder fleißig arbeitet.
Das alles will auch finanziert werden.
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- Neologismus
- Beiträge: 17
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Ich wart auch mal ab, ob der Genosse Faymann sich gegen Pröll und "Gio" durchsetzen kann. Gerade da legen sich die Schwarzen quer.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Ist die Abschaffung schon unter Dach und Fach?
Ich habe eine Frage zur Regelung für arbeitende "Bummelstudenten": Es gilt ja jeweils das Verdienst des Vorjahres - wie viel muss ich 2008 verdient haben, um nächstes Semester keine Studiengebühren zahlen zu müssen?
Ich habe eine Frage zur Regelung für arbeitende "Bummelstudenten": Es gilt ja jeweils das Verdienst des Vorjahres - wie viel muss ich 2008 verdient haben, um nächstes Semester keine Studiengebühren zahlen zu müssen?
- emu
- Lakritzesser
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
4886,14 Euro, geht es nach den derzeit geltenden Bechlüssen. Mich würde aber nicht wundern, wenn sich da bis Semesterende noch etwas ändern würde.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
habe gerade mitverfolgt dass spö-övp sich auf den wegfall der studiengebühren geeinigt haben (in welcher art weiß ich aber nicht)... ab wann gilt das denn? schon kommendes semester?
Wir unterschätzen das, was wir haben, und überschätzen das, was wir sind.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
emu hat geschrieben:4886,14 Euro, geht es nach den derzeit geltenden Bechlüssen. Mich würde aber nicht wundern, wenn sich da bis Semesterende noch etwas ändern würde.
Brutto nehme ich an...?
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
gloom hat geschrieben:emu hat geschrieben:4886,14 Euro, geht es nach den derzeit geltenden Bechlüssen. Mich würde aber nicht wundern, wenn sich da bis Semesterende noch etwas ändern würde.
Brutto nehme ich an...?
die 363,36 oder 363,63 - ich merks mir nie, musst mind verdienen dassd keine studiengebühren zahlst.... siehe ak-seite irgendwo
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Okay. Danke für die Info, dann bin ich ja eh meilenweit aus dem Schneider.jaana hat geschrieben:die 363,36 oder 363,63 - ich merks mir nie, musst mind verdienen dassd keine studiengebühren zahlst.... siehe ak-seite irgendwo
YEAH Baby!
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
jaana hat geschrieben:363,36 musst mind verdienen dassd keine studiengebühren zahlst.... siehe ak-seite irgendwo
äh, pro monat jetzt oder wie?
das mal 12 wären 4.360,32 Euro.
kann mir wer, der besser googeln kann als ich, dafür einen link geben?
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
guckst du jetzt gleich orf.at da stehts auch
ja pro monat. mind. geringfügigkeitsgrenze musst verdient haben im letzten jahr, dassd im darauffolgenden keine studiengebühren zahlen musst
ja pro monat. mind. geringfügigkeitsgrenze musst verdient haben im letzten jahr, dassd im darauffolgenden keine studiengebühren zahlen musst
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Ok, danke schön, Geringfügigkeitsgrenze war 2007 341,16 €, 2008 ist sie bei 349,01 € pro Monat.
2009 dann wohl bei knapp unter 360 im Monat.
349,01 * 12 = 4 188,12 Euro
360 * 12 = 4320 (theoretisch)
Werte von hier:
http://www.wko.at/direkt/dt/werte.htm
Ich war jetzt nur verwirrt, weil es bei dir so geklungen hat, als würde die Höhe der Studiengebühren * 12 genommen. Was Prognosen für die Zukunft ermöglicht hätte: Wenn Studiengebühr erhöht wird, wird auch Mindestverdienstgrenze erhöht ...
2009 dann wohl bei knapp unter 360 im Monat.
349,01 * 12 = 4 188,12 Euro
360 * 12 = 4320 (theoretisch)
Werte von hier:
http://www.wko.at/direkt/dt/werte.htm
Ich war jetzt nur verwirrt, weil es bei dir so geklungen hat, als würde die Höhe der Studiengebühren * 12 genommen. Was Prognosen für die Zukunft ermöglicht hätte: Wenn Studiengebühr erhöht wird, wird auch Mindestverdienstgrenze erhöht ...
- emu
- Lakritzesser
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Die Geringfügigkeitsgrenze ist für 2008 bei 349,01 Euro, mit Sechstelbegünstigung (13./14. Gehalt) kommt man auf die von mir oben genannte Summe.easyrider hat geschrieben:äh, pro monat jetzt oder wie?
das mal 12 wären 4.360,32 Euro.
kann mir wer, der besser googeln kann als ich, dafür einen link geben?
[Edit:] Dass der 14-fache Betrag anzusetzen ist, ergibt sich aus §92, Abs. 1, Zi 5 Universitätsgesetz idF BGBl. I Nr. 134/2008. Für 2009 gilt die Geringfügigkeitsgrenze bis 357,74 Euro.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Danke schön, emu! Also 4886,14 Euro.
http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgb ... KV-BR_3225
2. § 91 Abs. 1 und Abs. 2 lauten:
„(1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, werden auf die vorgesehene Studienzeit nicht angerechnet.
4. Dem § 92 werden in Abs. 1 folgende Ziffern 5 und 6 angefügt:
„5.
Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß § 91 Abs. 1 erfüllen, auch bei Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes, wenn sie im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen waren, durch die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14-fachen Betrages gem. § 5 Abs. 2 ASVG in der jeweils geltenden Fassung erzielt haben. Die §§ 8 bis 11 Studienförderungsgesetz sind bei der Einkommensberechnung anzuwenden."
Jetzt muss ich nur mehr § 5 Abs. 2 ASVG und §§ 8 bis 11 Studienförderungsgesetz lesen ...
http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgb ... KV-BR_3225
2. § 91 Abs. 1 und Abs. 2 lauten:
„(1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, werden auf die vorgesehene Studienzeit nicht angerechnet.
4. Dem § 92 werden in Abs. 1 folgende Ziffern 5 und 6 angefügt:
„5.
Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß § 91 Abs. 1 erfüllen, auch bei Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes, wenn sie im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen waren, durch die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14-fachen Betrages gem. § 5 Abs. 2 ASVG in der jeweils geltenden Fassung erzielt haben. Die §§ 8 bis 11 Studienförderungsgesetz sind bei der Einkommensberechnung anzuwenden."
Jetzt muss ich nur mehr § 5 Abs. 2 ASVG und §§ 8 bis 11 Studienförderungsgesetz lesen ...
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Einfacher isses mal ned geworden. Weil administrieren muss das auch irgendwer.
- cosmogonos
- ferculus schweinus
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
willst nen 2. job?In-sei-da hat geschrieben:Einfacher isses mal ned geworden. Weil administrieren muss das auch irgendwer.
- emu
- Lakritzesser
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Thomas ist ja in letzter Zeit auch so unglaublich fad, keine Überstunden, er sehnt sich sicher nach einer Herausforderung
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
im geschichte forum wird grad panik gemacht von wegen: dieses überschreiten der mindeststudienzeit oder nicht, gilt für ALLE inskripierten studienrichtungen. das heißt, wenn man mal zum spaß oder aus anmeldetechnischen gründen was angefangen hat und das seit dem nebenher rennt, kann mir das meine befreiung der studiengebühren kosten.
glaubts ihr dass das so kommt? und wenn ja: wie kann ich mich wieder abmelden von einer studienrichtung?
glaubts ihr dass das so kommt? und wenn ja: wie kann ich mich wieder abmelden von einer studienrichtung?