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STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Alles zum Studium und zum Studienalltag
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emu
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von emu »

Zumindest innerhalb der Zulassungsfrist kannst du jederzeit dem Referat Studienzulassung bekanntgeben, dass du ein Studium nicht weiter verfolgen willst.

Der neue §91 Universitätsgesetz behandelt Doppelstudien nicht. Der derzeitige Gesetzestext ist aber ohnehin ein einziger Pfusch, der in dieser Form kaum administrierbar ist. Wenn nicht eine Klarstellung kommt, wird wohl jede Universität ihre eigene Rechtsmeinung entwickeln und am Ende ein Höchstgericht den Gesetzesschrott beheben müssen.
easyrider
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von easyrider »

"Die Presse" schreibt zum Beispiel, da das Gesetz ab 1. 1. 2009 gilt, könnten Studenten (letztlich wohl gerichtlich) versuchen, sich einen Teil der WiSe-2008-Gebühr zurückzuholen.
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emu
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von emu »

Das neue Regierungsprogramm hat geschrieben:Eine übermäßig bürokratische Vollziehung im Bereich der Ausnahmetatbestände im Rahmen der Studienbeiträge soll vermieden werden.
Na dann.
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jaana
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von jaana »

wen's interessiert (Quelle: APA):

Künftig müssen Österreicher und ihnen Gleichgestellte, EU-Bürger sowie Konventionsflüchtlinge, die innerhalb der Mindeststudiendauer plus einer Toleranzzeit von zwei Semester studieren, keine Gebühren bezahlen. Studiert man länger, muss man 363,36 Euro im Semester berappen, außer man fällt unter eine der neuen Ausnahmeregeln: etwa eine Erwerbstätigkeit im vergangenen Jahr mit einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Einkommen. Befreit sind auch jene "Langzeitstudenten", die durch Präsenz- oder Zivildienst, Krankheit oder Schwangerschaft mehr als zwei Monate am Studium gehindert waren, sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag widmen mussten oder zu mindestens 50 Prozent behindert sind.

Im Verordnungsentwurf werden nun folgende Details dazu geregelt:

- Außerordentliche Studenten müssen auf jeden Fall den Studienbeitrag von 363,36 Euro entrichten.

- Die Mindeststudiendauer gilt bei Diplomstudien für die einzelnen Studienabschnitte, bei Bachelor-, Master und PhD-Studien auf die gesamte Dauer des betreffenden Studiums (weil es in der neuen Studienarchitektur keine Unterteilung in Abschnitte gibt).

- Bei einem Wechsel des Studienstandorts werden bereits absolvierte Semester bei der Mindeststudiendauer mitgezählt. Auch bei einer fachgleichen Fortsetzung eines nicht abgeschlossenen Diplomstudiums in einem Bachelorstudium zählen die bis dahin im Diplomstudium zurückgelegten Semester.

- Bei einem Wechsel des Unterrichtsfachs beginnt die Semesterzählung für die Mindeststudiendauer wieder bei eins.

- Wird ein Abschnitt des Diplomstudiums in der Mindestzeit abgeschlossen, darf man im darauffolgenden Abschnitt um ein weiteres Semester länger brauchen, ohne Gebühren zu zahlen. Dies gilt aber nicht für Bachelor- und Masterstudien (weil es sich dabei um in sich abgeschlossene Studien handelt).

- Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden berücksichtigt, wenn mehr als zwei Monate des betreffenden Semesters dafür verwendet werden. Wurde der Präsenz- oder Zivildienst in einem bereits abgeschlossenen Studienabschnitt oder Bachelor- bzw. Masterstudium absolviert, so bleibt er unberücksichtigt.

- Bei Studenten, die zu mehreren Studien zugelassen sind - gleich ob an derselben oder einer anderen Uni - ist die Gebühr fällig, sobald in einem Studium Beitragspflicht entsteht.

- Dem Antrag auf Erlass des Studienbeitrags müssen grundsätzlich folgende Nachweise beiliegen: bei Präsenz- und Zivildienst die Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur; bei Behinderung mehr als zwei Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft: Bestätigung durch einen Facharzt; bei überwiegender Betreuung von Kindern: Meldezettel des Kindes und des betreuenden Studierenden sowie eidesstattliche Erklärung des betreuenden Studierenden; bei Erwerbstätigkeit: Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes; bei Behinderung: Behindertenpass des Bundessozialamtes.
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fred
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von fred »

- Bei Studenten, die zu mehreren Studien zugelassen sind - gleich ob an derselben oder einer anderen Uni - ist die Gebühr fällig, sobald in einem Studium Beitragspflicht entsteht.



so eine scheiße also.
reichts, wenn ich mich erst nächsten februar austrage aus meinem spaßstudium daneben? oder gilt das irgendwie rückwirkend?
fred
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von fred »

ist jetzt noch zulassungsfrist bis sonntag, oder? also bis 30. november diese nachfrist, oder wie ist das nochmal? also wenn ich mich morgen abmelden von dem einen studium - geht das noch? oder dann erst wieder im februar?
fred
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von fred »

und emu, weißt du vielleicht ob ich da was mitbrauch? also wieder maturazeugnis und so einen scheiß? danke!
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emu
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von emu »

Wenn du einzelne Studien nicht mehr fortsetzen willst, aber weiterhin an der Universität Wien studierst, brauchst du nur einen Lichtbildausweis. Ich würde aber sicherheitshalber auf einer sogenannten Abgangsbescheinung bestehen, die du unter Umständen benötigt, wenn du irgendwann das Studium wieder aufnehmen willst.

Außerdem läuft ja noch bis 19. Dezember die allgemeine Begutachtungsfrist, vielleicht kann man diesen völlig unsinnigen Teil auch noch ändern.
fred
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von fred »

dankeschön! sicher ist sicher. ich mach das ja eh nie fertig, also kanns gleich weg.


(ich schieb ja echt wegen jedem schmarrn panik - dementsprechend bet ich jetzt, dass das morgen noch klappt. :roll: )
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emu
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von emu »

fred hat geschrieben:ich mach das ja eh nie fertig, also kanns gleich weg.
Das haben sich schon viele gedacht, und dann tauchen sie bei Thomas auf und erklären, dass sie ihr ganzes Leben unglücklich waren und deshalb unbedingt ihr Studium beenden müssen :D
fred
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von fred »

fertig machen ist gut - ich hab genau... wart, lass mich mal zählen.... 0 lehrveranstaltungen.
aber irgendwann, irgendwann. ich weiß eh.. :-D
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emu
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von emu »

Ich hoffe jedenfalls auch, dass sich der Verordnungstext noch ändert, schlimmstenfalls muss ich halt wieder Tutor werden :wink:
In-sei-da

Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:. . ., schlimmstenfalls muss ich halt wieder Tutor werden :wink:
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jaana
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von jaana »

weiß man jetzt eig schon, seitens der uni, wie man das mit den studiengebühren löst? jetzt haben wir schon wieder bald semesterende und irgendwann muss man sich ja sicher um die ganze nachweise kümmern, damit man im kommenden semester keine gebühren zahlen muss... gibts INSEIDA-news? ;D
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von In-sei-da »

jaana hat geschrieben:. . . gibts INSEIDA-news? ;D
Nö! Weil ich ned wirklich betroffen bin und mich GsD damit nicht auseinandersetzen muss. :lol: Das ist nämlich mE ein unübersichtlicher Dschungel an Ausnahmen und Paragraphen. :roll:

Aber betroffene Insider wie zB emu wissen vermutlich einiges. Und ansonsten ist das Referat Studienzulassung zuständig. Die müssen ja wohl eintreiben, also wissen´s vermutlich auch von wem. :|

Ich beneide die KollegInnen dort ned. [-X Die können sich nu mit allen Ungerechtigkeiten rumschlagen, die das System mit sich bringt. ME hätte man entweder komplett abschaffen oder eben beibehalten sollen. Aber so wird der administrative Aufwand (sowohl von denen als auch von Studierendenseite) ein enormer sein. :? Zumal sich Job, Nebenjob etc. von Semester zu Semester und sogar innerhalb ändern kann.
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emu
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von emu »

Die Verordnung ist am 2. Jänner kundgemacht worden:

http://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.asp ... 0_2_502829

Das ist alles andere als erfreulich für Studierende mit mehreren Studien und wird der Studienzulassung unglaublich viel Arbeit machen. Aber auf mich hat ja niemand gehört.
fred
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von fred »

ja aber wies von der uni genau organisiert wird, weiß man wirklich noch nicht.
wohin mit dem nachweis? alles zahlen und dann zurückbekommen? usw.

was ich jetzt auch nicht gefunden hab: wenn ich ein fix fertiges studium hab und dann ein zweites gleich im anschluss beginne - was dann? zahl ich dann oder nicht? weil sogesehen ist es dann für studenten mit mehreren studien nicht so schlimm - die müssen halt alles nur nacheinander machen (so wie ich das jetzt vorhab). weiß man da was?

(und ja, es ist mir klar, dass es trotzdem schlimm ist, weil die meisten das bis jetzt ja gleichzeitig gemacht haben und im falle eines verschiebens auf später von einer umstellung betroffen sind, blabla. usw.)
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jaana
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von jaana »

frage wie is das eig wenn ich vorher publizistik studiert hab, dann 2 jahre nix und mich im ss 08 auf germ umgeldet hab - und immer (!) daneben gearbeitet hab (über geringfügigkeitsgrenze).... ?
bin ich nun befreit oder nicht (ich hsase gesetzestexte)
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emu
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von emu »

Doch, das steht alles in der Verordnung. Es gibt eine amtswegige Prüfung für §91 (Studiendauer) und einen Erlass auf Antrag für §92 (Erlasstatbestände). Bei der Semesterzählung wird ausschließlich auf das jeweils aktuelle bzw. die jeweils aktuellen Studien Rücksicht genommen, du kannst also nach dem Studienabschluss ein neues, beitragsfreies Studium inskribieren.

Die Umstellung auf Bachelor würde ich persönlich nicht unter »blabla. usw.« einordnen.
jaana hat geschrieben:frage wie is das eig wenn ich vorher publizistik studiert hab, dann 2 jahre nix und mich im ss 08 auf germ umgeldet hab - und immer (!) daneben gearbeitet hab (über geringfügigkeitsgrenze).... ?
bin ich nun befreit oder nicht (ich hsase gesetzestexte)
Es zählt immer nur das vorherige Kalenderjahr und in deinem Fall ist dir nach §92 Abs. 1 Z 5 Universitätsgesetz der Studienbeitrag zu erlassen, allerdings nur auf Antrag und jeweils nur für Sommer- und Wintersemester. Du musst dich bis 31. März darum kümmern, die Nachweise kannst du sechs Monate später einbringen, musst aber in diesem Fall vorläufig bezahlen.
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jaana
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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!

Beitrag von jaana »

bis 31.3. krieg ich das hin.
eine L1 hatte ich sowieso vor...

was heißt das mit nur für ads winter- und sommersemester - heißt das, dass ich dann nächtes jahr wieder das mcahen muss (was logisch wäre) oder dass ichs nur für die 2 semester erlassen krieg und dann nimma (was unlogisch erscheint)...

uuuund weils ma noch einfällt... im wintersemester muss ich dann aber nix erbringen... hoffentlich... (erscheint mir aus deiner erklärung her logisch).
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