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Gegenseitiges Anrechnen

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Dani
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Gegenseitiges Anrechnen

Beitrag von Dani »

Ich studiere auch Diplom und Lehramt und muss mir die Sachen aus dem 2. Abschnitt gegenseitig anrechnen lassen. Das funktioniert ja jetzt direkt am Insitut und nicht mehr an SSC, muss ich den Antrag wirklich bei Prof. Lichtblau und Prof. Wagner abgeben? Das wird in den Ferien schwierig sein oder kann ich den Antrag auch bei unserem guten Herrn Adis abgeben?

LG
In-sei-da

Re: Gegenseitiges Anrechnen

Beitrag von In-sei-da »

Dani hat geschrieben:. . . oder kann ich den Antrag auch bei unserem guten Herrn Adis abgeben?
Nö. Feriensprechstundenzeiten der SPL über SPL-HP entnehmen und hinlatschen. ;) Der gute Herr Adis hat nix damit zu tun. :lol: Der kennt sich nur lediglich hervorragend aus. :-D
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Dani
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Re: Gegenseitiges Anrechnen

Beitrag von Dani »

Schade, es wäre so praktisch gewesen. Da muss ich dann wohl oder übel hinhatschen ....
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emu
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Re: Gegenseitiges Anrechnen

Beitrag von emu »

Einem Einbringen des Antrags per Briefpost steht aus meiner Sicht nichts entgegen. Schlimmstenfalls wird nach § 13 Abs. 3 AVG ein Verbesserungsauftrag erteilt.

Allerdings ist das in der Praxis nur sinnvoll, wenn der Antrag formal und inhaltlich wirklich über jeden Verdacht erhaben ist. Die derzeitige Regelung dient ja vor allem dazu, Studierenden und Administration Arbeit mit Zurückweisungen, Abweisungen und Verbesserungsaufträgen zu ersparen.
In-sei-da

Re: Gegenseitiges Anrechnen

Beitrag von In-sei-da »

Dani hat geschrieben:Schade, es wäre so praktisch gewesen. Da muss ich dann wohl oder übel hinhatschen ....
Also wenn Du zum Herrn Adis latschen kannst, geht´s auch ohne großen Mehraufwand zu den entsprechenden SPLern. ;) Einfach im Fahrstuhl statt auf die 2 auf die 3 drücken. :lol: Im Fall Dr. Wagner ist sogar der Weg kürzer. :-D

@emu
:smt023
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